Kreditanrechnung bei Wohngeld und Kinderzuschlag?

4 Antworten

Beim Wohngeld gelten die Freibeträge auf Vermögen, für die Person die den Antrag stellt 60 000 € und für jede weitere Person die zum Haushalt gehört weitere 30 000 €, also bei 3 Personen wären das 120 000 €, da kannst du deine 6600 € vergessen.

Und beim Kinderzuschlag gelten auf Vermögen die Freibeträge nach dem SGB - ll, also im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug vom Jobcenter.

Da dürftet ihr dann pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 € = 3850 €, diese gelten für minderjährige und volljährige Kinder unter 21 Jahren.

Das Vermögen eines minderjährigen Kindes muss aber auf einem eigenen Konto oder Sparbuch sein, bei einem volljährigen setze ich das mal voraus.

Sehr tolle ausführliche Antwort, vielen Dank! Ich selber bin 30, theoretisch wären es bei mir 4500. Bei meiner Frau (29) wären es 4350. Unsere Tochter ist 4 wären dann 600. Wobei das Vermögen der Tochter nicht separat ausgewiesen ist bei den 6600, sondern alles zusammen. Theoretisch wären wir dann "safe"?

@CelikZenica

Eine Anmerkung noch: unsere Tochter erhält jeden Monat 25 Euro auf Ihr Sparkonto bis zum 18. Lebensjahr, wären dann 5400 Euro. Wie wird das beim KiZu angerechnet?

@CelikZenica

Fast korrekt !

Es kämen bei dir und deiner Frau noch jeweils einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen dazu, also dann 4500 € + 750 € = 5250 € und 4350 € + 750 € = 5100 €.

Bei der Tochter wäre es das min.Schonvermögen von 3100 € + 750 € = 3850 €, der gilt dann bis unter 21 Jahren, ab 21 dann pro Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Da euch beiden schon insgesamt 10 350 € zustehen würde, gibt es da mit den 6600 € auch kein Problem.

@CelikZenica

Wenn das nicht die Großeltern für sie angelegt haben und sie erst mit 18 Zugriff darauf hat, dann zählt das auch als Vermögen was angegeben und nachgewiesen werden muss.

Aber selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, hätte sie ja mit 4 Jahren ggf.gerade einmal um die 1200 € und da liegt sie ja noch weit von ihren max.3850 € weg, für die nächsten Jahre gibt es da also erst einmal keine Probleme.

Es könnte dann nur sein das evtl.gezahlte Zinsen als Einkommen angesehen werden, aber das sind dann ja nur Cent Beträge bzw.ein paar Euro die dann nicht ins Gewicht fallen würden, sollten diese dann angerechnet werden.

Gibst du im Internet einmal ein ,, Merkblatt Kinderzuschlag ", da kannst du alles über Einkommen und Vermögen nachlesen, besser kann ich es dir auch nicht erklären, ist ausführlich auch mit Beispielen erklärt.

Bitteschön

@isomatte

Perfekt, vielen Dank!! Letzte Frage noch: Muss ich das Vermögen von meiner Frau und mir mit angeben oder erst wenn es die Freigrenze erreicht?

@CelikZenica

Muss man bei Antragstellung angeben und nachweisen, auch wenn ihr unter der Grenze liegt.

Ein Kredit wird nicht berücksichtigt. Aber wenn davon ein Teil auf dem Konto liegt, ist das verfügbares Vermögen und anrechenbar (mit den entsprechenden Freibeträgen)

Vielen Dank. Gilt es auch bei einem Tagesgeldkonto?

@CelikZenica

Natürlich. Das ist ja verfügbares Geld.

@DerHans

Angenommen der Betrag vom Kredit bzw. vom Tagesgeldkonto beträgt 6.600 Euro und wir sind ein drei Personen Haushalt (Vater, Mutter, Kind). Wird davon was angerechnet?

@CelikZenica

Nein. Bei drei Personen liegt der Freibetrag bei 120.000 Euro.

@TreudoofeTomate

Ich hatte nämlich was von einer 60.000 Euro Grenze gelesen bei Wohngeld und bei KiZu pro Person um die 3800. Theoretisch dürfte bei beiden das Vermögen nicht mit angerechnet werden. Ist das die logische Schlussfolgerung?

@CelikZenica

Zumindest fürs Wohngeld ist das richtig, ja. Die 60.000 Euro gelten für Alleinwohnende.

Nebenbei bemerkt, ist es natürlich Unsinn, Kredit gegen Zinsen zu nehmen, und das Geld dann ohne Zinsen auf dem Konto liegen zu haben.

Das gilt als Vermögen. Welcher Bank ihr eventuell davon noch den Kredit zurückzahlen müsstet ist denen egal ;)

Kommt darauf an, wie viel du auf die hohe Kante gelegt hast.