Wie wird eine Einkommensteuerrückerstattung vom Finanzamt auf den Kinderzuschlag angerechnet?
Wie wird eine Steuererstattung vom letzten Jahr auf den Kinderzuschlag angerechnet? Hat da jemand schon damit Erfahrungen gemacht, wie das dann die Familienkasse regelt? Wird dann der Betrag rückwirkend auf die Bezugsmonate verteilt oder wird dann nur dieser Betrag auf einen Monat (indem die Erstattung überwiesen wurde vom Finanzamt) angerechnet?
2 Antworten
Die Steuererklärung und Rückerstattungen / Nachzahlungen beziehen sich immer auf das gesamte vergangene Jahr. Da hat es keine Relevanz, was wie in einem einzelnen Monat an Geldern geflossen ist, sondern auf das Jahr bezogen.
Du hast Einkommen gehabt und ggf. Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dem gegenüber stehen absetzbare Ausgaben und Vergünstigungen, die sich über das Jahr aufsummiert haben.
Bei der Rückerstattung zählt, in welcher Relation alles, was im letzten Jahr angefallen ist, gegenüber steht. Gibt es eine Rückerstattung, dann wird der gesamte Betrag vollständig und einmal überwiesen.
die steuererstattung wird voll angerechnet und zwar geteilt durch 6 monate. dieser teilbetrag wird dann 6 monate lang angerechnet. so war es zu mindest bei mir. beim neuen antrag oder weiterführungs,- überprüfungsantrag wurde die letzte steuererstattung mit angegeben und in der berechnung für die kommenden 6 monate mit angerechnet.