Miete vom amt bezahlt?

5 Antworten

Der mögliche Mieter kann sicherlich eine Bestätigung bekommen, dass die Miete angemessen ist und die Mietkosten übernommen werden; dazu muss man allerdings dem Jobcenter einen Mietvertrag vorlegen.

Unterschrieben sollte er noch nicht sein!

Richtig, 

denn erst müsste der ALG II - Antragsteller mit einer für KM + NK + HK und Wohnraumfläche nebst Heizungsart begründeten Vorveranschlagung seitens des Vermieters beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme der Unterkunft beim Amt stellen können.

Erst NACH Bejahung einer ( zusagbaren ) Kostenübernahme durch die Behörde darf der Mietvertrag dann letztlich ( im Vorlauf ... also z.B. ab dem nächsten Leistungsmonat .... ) finalisiert werden per Unterschrift zwischen Mieter und Vermieter.

Der Kunde des JC muss den Mietvertrag ohne Unterschrift vorlegen.

Das

eine bestätigung vom mieter einholen das das amt die wohnung auh wirklich

bezahlt

hast Du überhaupt nicht zu fordern. Der JC-Kunde bekommt das Geld für die Miete auf sein Konto und überweist es an Dich.

Der JC-Kunde bekommt das Geld für die Miete auf sein Konto und überweist es an Dich.

Der Kunde kann auch das JC bitten, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen.

@johnnymcmuff

Könnte er. Aber warum sollte er?

Hat auch was mit Vertrauen zu tun, wenn man den Kunden selbst handeln lässt.


@beangato

Weil es mir als Vermieter lieber ist, dass die Miete direkt vom JC bezahlt wird.

Es gibt Mieter die Aufgrund von Geldmangel schon mal einfach die Miete nicht bezahlt haben.

@anitari

Dann würde ich da gar nicht erst einziehen.

Es ist nun mal vom Gesetz her vorgesehen, dass die Miete an den JC- Kunden ausgezahlt wird. 

Keinen Mietvertrag unterschreiben bevor nicht die Zusicherung vom JC vorliegt?

Der Interessent muß beim JC ein sog. Wohnungsangebot vorlegen. Das kann der Mietvertragsentwurf sein oder ein kurzes Schreiben (siehe Bild). Wichtig ist das daraus die Wohnungsgröße, die Kaltmiete, die Betriebs- und Heizkosten ersichtlich sind.

Mietvertrag erst abschließen wenn der Interessent die Zusicherung das die Wohnung angemessen ist und das JC die Kosten übernimmt, vorlegt. Besser eine Kopie abgibt.

Angebot - (Mietrecht, Miete, Arbeitsamt)

Klär das doch mit dem "Amt" - das Amt zahlt nur dann die Miete, wenn Wohnung und Miete angemessen sind.

Und sie zahlt im Normalfall die Miete an den Mieter, der sie weiterreichen muß

Da das Geld an den Mieter und nicht direkt an dich überwiesen wird, hast du das Nachsehen wenn es nicht bei dir ankommt.
Da ich schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, vermiete ich nicht mehr an Leute ohne Gehaltsnachweise.