ich habe eine anzeige wegen diebstahl wert 65 euro, was wird passieren?

11 Antworten

hallo frechdachs12345 - wenn es wirklich das erste Mal war, dann kriegst du wohl von der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens (wegen Geringfügigkeit) mit einer Androhung für den Wiederholungsfall; schlimmstenfalls kriegst du vom Staatsanwalt (ohne Gerichtsverfahren) irgendeine kleine Ersatzstrafe (zB 5 Tagessätze a 15 EUR). Zu einer Gerichtsverhandlung kommt es nur, wenn du Widerspuch einlegst.

Wegen der anderen Sachen passiert nichts, solange dich niemand mehr deswegen anzeigt.

Nimms als lehrreiche Erfahrung hin, aber mach dir auch nicht zuviel Angst.

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:01

vielen dank eleteroj. deine antwort hilft mir sher ja es war das erst mal ganz sicher und ich habe daraus gelernt, ich kann jetzt schon nicht mehr ruhig schlafen bist du dir sicher das es keine Gerichtsverhandlung gibt? der Polizist meinte noch ich werde noch bei der poilzei vorgeladen um meine aussage zu machen ich habe richtig angst

eleteroj  07.01.2015, 16:10
@frechdachs12345

ja, ganz sicher. Solltest du einen Brief von der Kripo kriegen, in der dir Gelegenheit zu einer Aussage (schriftlich) gegeben wird, brauchst du darauf nicht zu reagieren. Ausser der Tatvorwurf erscheint dir selber nicht korrekt. Du kriegst nach ca 6 Wochen dann das Schreiben vom Staatsanwalt.

Sollten die anderen Sachen in deiner Tasche (aus einem anderen Laden) zur Sprache kommen, sagst du einfach, du hast sie anderswo gekauft. Das mußt du nicht beweisen, weil der Tatverdacht, dass das auch geklaut war, nicht hinreichend begründbar ist. Schluß aus.

Du wirst wohl (leider nur) Bewährung bekommen und das ganze mit Sozialstunden abrackern dürfen.

Wirst wohl mit einer Gelstrafe davonkommen ! Bescheid kommt vom Gericht ! Mfg.

Die Sache geht nun an die Staatsanwaltschaft.

Normalerweise werden bei Ersttätern die Ermittlungsverfahren recht zügig wegen Geringfügigkeit eingestellt. In Deinem Fall dürften die weiteren bei Dir gefundenen Gegenstände, deren Herkunft Du nicht zweifelsfrei nachweisen konntest, der Staatsanwaltschaft aber zu denken geben, fürchte ich.

So oder so, irgendwann bekommst Du Post vom Staatsanwalt, der Dich ins Bild setzt, wie es weitergeht.

Es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Leider übersteigt der Wert der gestohlenen Ware den Geringfügigkeitswert von 50,-€. Du wirst vor die Wahl gestellt werden, eine Geldstrafe zu zahlen oder Sozialstunden in einer öffentlichen Einrichtung zu leisten. Falls du eines dieser beiden nicht leistest, musst du hinter Gitter. Ausserdem fällt noch eine Gebühr für den Kaufhausdedektiv an, welche du wahrscheinlich schon in Rechnung gestellt bekommen haben müsstest.

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:07

ich habe die 50 euro schon vor ort bezahlt komm ich um eine Gerichtsverhandlung rum oder nicht? wie hoch könnte die Geldstrafe ausfallen bzw wie viele sozialstunden müsste ich ableisten?

guardofyourlife  07.01.2015, 15:11

du wirst leider nicht um die Gerichtsverhandlung rumkommen. es wird eine öffentliche Sitzung geben. Die Geldstrafe wird im Bereich 200-400 € liegen. Sozialstunden und Geldbetrag liegen im Ermessen des Richters. Dabei wird sicherlich deine finanzielle Situation mit berücksichtigt werden und ob es ein einmaliger Ausrutscher war. ich hoffe, ich konnte dir helfen. Alles Gute Frechdachs. Kopf hoch!

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:18
@guardofyourlife

ich verdiene ja sozusagen nichts. ich bekomme nur BAföG und sonst nichts aber ich bin doch mit sozialstunden besser dran oder? zahle ich dann auch gerichtskosten? brauche ich da einen Anwalt? danke für deine schnellen antworten

guardofyourlife  07.01.2015, 15:16

Manche meinen, dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Ich habe beruflich in diesem Bereich zu tun, von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass es wie oben beschrieben weitergehen wird. LG

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:20
@guardofyourlife

wie lange dauert es bis es zur Verhandlung kommt? steht das dann in einem erweiterten führungszeugnis?

guardofyourlife  07.01.2015, 15:26

nein, du brauchst keinen Anwalt. In 2-4 Wochen dürfte es wohl zu einer Verhandlung kommen. Es wird nicht in deinem Führungszeugnis stehen, nachdem du entweder die Geldstrafe bezahlt hast oder in deinem Fall die Sozialstunden geleistet hast. Falls du inmitten einer Ausbildung steckst, wäre evtl. eine Ratenzahlung vereinbar, da du ja auch keine Zeit hast, die Sozialstunden zu leisten. Es wird dir eine bestimmte Frist gesetzt innerhalb welcher du diese geleistet haben musst. Mach dir nicht so viele Sorgen. Das wird schon alles wieder. Alles Gute für deine Zukunft.

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:38
@guardofyourlife

also werde ich vor gericht einfach sagen das es mir unendlich leid tut und es nicht mehr vorkommen wird. oder werden mir die da viele fragen stellen? wie lag wird die Verhandlung dauern? und hast du einen tipp für mich wie ich es meinen Eltern sagen kann?? vielen dank für deine antworten aber ich habe trotzdem richtig angst

guardofyourlife  07.01.2015, 15:26

Gerichtskosten trägt der Staat

guardofyourlife  07.01.2015, 15:46

Auf jeden Fall solltest du glaubwürdig beteuern, dass es dir leid tut und so etwas nicht mehr passieren wird. Die Verhandlung wird wahrscheinlich zwischen 20-45 Minuten dauern. Den Eltern musst du es nicht sagen. Du bist ja schon 19 Jahre alt. Falls es dir unangenehm ist, wovon ich ausgehe, behalte diesen Vorfall für dich. Aber falls deine Eltern es mitbekommen aufgrund der Post oder du es ihnen sagen möchtest, sag ihnen , dass du Mist gebaut hast und dich dafür schämst. Es kommt auf eure Beziehung an, wie ihr zueinander steht. Das kann ich schlecht pauschal beantworten. Eventuell könntest du erstmal mit dem Elternteil alleine reden, mit dem du dich besser verstehst oder eine gute Freundin miteinbeziehen. Wie gesagt, sagen musst du es ihnen nicht. Ich freue mich, wenn ich behilflich sein konnte. Falls du noch weitere Fragen haben solltest, antworte ich dir gerne. Liebe Grüsse

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 15:58
@guardofyourlife

ich bekomme wie du siehst viele verschiedene antworten.. du hast ja gesagt das du vom Fach bist. also kann ich deine antworten glauben? meine Eltern werden es eh erfahren wenn sie die post holen. aber ich traue es mich nicht meinen Eltern zusagen. die werden sher sauer sein, was ja auch verständlich ist. ich habe einfach zu viel angst ich werde ja noch bei der Polizei vorgeladen. was wird dort alles passieren?

guardofyourlife  07.01.2015, 16:06

Ja, sehr irritierend so viele verschiedene Antworten :) aber ich habe schon sehr viele Gerichtsverhandlungen miterleben dürfen und weiss wovon ich spreche. Du brauchst keine Angst zu haben. Klar, es ist dir unangenehm. Das ist auch nachvollziehbar. Aber diese Leute machen nur ihre Arbeit und erleben sowas tagtäglich. Du wirst Angaben zu deiner Person machen müssen, das Übliche eben, Beruf, Gehalt, Anschrift und blabla und darfst dann den Tathergang nochmal schildern. Glaub mir , du bist keine Ausnahme und im Leben macht jeder mal Fehler. Ich habe viel mit Menschen zu tun und kann teilweise Empathie empfinden. Eine Straftat ist sicherlich kein Kavaliersdelikt, aber was wäre ein Mensch ohne Fehler? irgendwann wirst du darüber lachen können...

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 16:17
@guardofyourlife

also ich werde einfach noch mal zugeben das ich die Sachen ohne zu bezahlen mitnehmen wolllte und ich nicht weis welches Pferd mich da geritten hat. das es mir unendlich leid tut und ich es nie wieder machen werde! muss ich da viel sagen oder wie is das so?

guardofyourlife  07.01.2015, 16:20

Genauso machst du das. Nein, das passt schon. Beantworte einfach die gestellten Fragen mit einer guten Portion schlechtem Gewissen. Da musst du jetzt leider durch! Was dich nicht umbringt, macht dich stärker. Viel Glück

frechdachs12345 
Fragesteller
 07.01.2015, 16:23
@guardofyourlife

weist du auch vielleicht wann der erste Brief der polizei kommen wird. und wie verläuft die terminvergabe für die Verhandlung. ich geh ja zur schule, habe gerade Vollzeitschule,. ich möchte ja nicht dass es die schule erfährt