H&M geklaut, erwischt und Anzeige bekommen, womit muss ich rechnen?

2 Antworten

Das wird vermutlich wegen Geringfügigkeit eingestellt.

"Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Es handelt sich folglich beim Ladendiebstahl gemäß Strafrecht um ein sogenanntes Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen.

Verbrechen sind Delikte, welche im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen hingegen können in ihrem Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geregelt ist dies in § 12 StGB.

Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischtwerden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?

Die strafrechtlichen Sanktionen, welche zuvor benannt wurden, dürfen nicht mit der Vertragsstrafe oder „Fangprämie“ verwechselt werden, welche in Kaufhäusern üblicherweise erhoben werden, wenn ein Ladendiebstahl entdeckt wird (=Beabeitungsgebühr). Laut der herrschenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte darf eine solche erhoben werden, sofern sie der Höhe nach angemessen ist."

quelle:

https://www.anwalt.org/ladendiebstahl/#Wie_hoch_ist_die_Strafe_bei_Ladendiebstahl