Einbürgerung trotz anzeige?

5 Antworten

Bei einer Anzeige würde das wahrscheinlich noch keine Probleme machen. Wenn du diesbezüglich verurteilt wirst und als vorbestraft gilst, dann musste warten bis deine Vorstrafe gelöscht ist. In so einem Fall würde eine Einbürgerung nicht funktionieren.

Kann es sein dass ich veurteilt werden wegen ein ladendiebstahl als erstätter? Und wann wird die vorstrafe ungefähr gelöscht?

@Joter

Das Gericht würde eventuell dich wegen Ladendiebstahl verurteilen. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft. Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft.

@igormil

Und was meinen sie persönlich werde ich mehr als 90 tagessätzrn verurteilt?

@Joter

Der Richter kann dich zu einer Geldstrafe verurteilen. Die Höhe der Geldstrafe orientiert sich nach deinem Einkommen und wird in Tagessätze umgewandelt, welche du bezahlen musst.

@igormil
 die Person ist damit nicht vorbestraft.

Das ist nicht richtig. Vorbestraft ist vorbestraft. Bis 90 Tagessätze wird die Strafe nicht im "normalen" Führungszeugnis aufgeführt, In den Akten und im erweiterten Führungszeugnisse steht es drin.

https://amtsweg.com/erweitertes-fuehrungszeugnis/

@Joter

Vorstrafen, welche als Straftat von über 90 Tagessätzen verurteilt wurden stehen nicht im Führungszeugnis welches man beantragt, jedoch werden diese nicht im Polizei Internen Polas gelöscht bis zu dem Tot, dann kann eine Löschung im Polas beantragt werden.

@Joter

Ich denke, dass das Verfahren eingestellt wird. Im schlimmsten Fall gibt es 30 Tagessätze. 90 werden es bestimmt nicht sein.

Bei laufenden Verfahren wird dein Antrag auf Einbürgerung zurückgestellt bis zum Abschluss.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Kann ich trotzdem diese anzeige den deutschen pass beantragen ?

Eine Frage, die Du Dir sicher vorher hättest stellen sollen und

den Diebstahl unterlassen. Was niemand nachvollziehen kann ist, ob dies der erste Ladendiebstahl war.

Grundsätzlich (gleichgültig ob dies ein kleines oder größeres Delikt ist)

Wir haben ausreichend Kriminelle in unserem Land, dass wir uns nicht noch welche einbürgen lassen müssen.

Mit "Deutschen Kriminellen" müssen wir leben, die will ja auch kein anderer Staat von uns haben bzw. abnehmen.

Ob das konkret auf den Antrag Deiner Deutschen Staatsbürgerschaft haben wird, kann ich Dir nicht sagen.

Hallo,

wenn es das erste Mal ist, dass du eine Anzeige bekommst (so wie du schreibst) ist es gut möglich, dass es eingestellt wird. In diesem Fall bekommst du ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Man bietet dir an, dass es eingestellt wird, wenn du bereit bist zum Beispiel 100,- oder 150,- € zu zahlen. Wenn etwas eingestellt wird, ist es so, wie wenn es nie passiert wäre.

Dementsprechend musst du dir keine Sorgen um deinen deutschen Pass machen. Wie gesagt, wenn etwas eingestellt wird, ist es so, wie wenn es nie passiert wäre. Du musst dann aber wohl 100,- oder 150,- € zahlen, jedoch hast du dann nach wie vor eine weiße Weste.

Dies war bei einem Bekannten der Fall. Er hat auch bei Kaufland gestohlen und der Betrag war wohl ähnlich. Aufgrund dessen, dass er nie auffällig war, wurde das Verfahren eingestellt und er hatte nach wie vor eine weiße Weste. Er musste aber 100,- € an die Staatsanwaltschaft zahlen. An Kaufland musste er aber auch 100,- € Bearbeitungsgebühr zahlen.

Alles Gute und ein schönes Wochenende!

Danke für die antwort . Ich wollte was nachfragen . Wenn ich den post von polizei bekomme was steht den da und wann kommt es ungefähr ? Wenn ich ein vorladung bekommen ist es besser da zu gehen ?

@Joter

Es kommt darauf an, wie schnell die Polizei arbeitet, manchmal dauert es nur ein paar Tage und manchmal dauert es länger. Wenn Sie eine Vorladung bekommen, sagen Sie, dass Sie gestohlen haben und es Ihnen leid tut. Wichig ist, dass Sie nicht lügen und es Ihnen leid tut. In diesem Fall fällt die Strafe nicht so hoch aus. Ich denke, dass das Verfahren eingestellt wird. Im schlimmsten Fall bekommen Sie 30 Tagessätze (ein Monatsgehalt). Um Ihren deutschen Pass müssen Sie sich aber wohl keine Sorgen machen. Alles Gute und viel Erfolg!

Das ist Blödsinn. Von einer weißen Weste kannst du nur lamentieren, weil du nicht alle Register kennst, in denen Straftaten verzeichnet sind. Sobald ein Ermittlungsverfahren läuft (und das läuft, sobald es eine Anzeige gibt), wird dieses Verfahren im "Staatsanwaltlichen Verfahrensregister" geführt. Und dort bleibt es, bis es zu einem Urteil kommt. Wird das Verfahren eingestellt, bleibt die Eintragung in diesem Register. Von einer weißen Weste zu sprechen, ist also falsch. Jeder, der da eingetragen ist, ist behördlich bekannt.

Hallo,

Die Einbürgerungsanforderungen besagen deutlich, dass man nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein darf. Da ich nicht alle Details kenne, kann ich dies leider nicht ganz genau beurteilen, jedoch ist dies eine Mindestvoraussetzung für die Einbürgerung. § 242 des Strafgesetzbuchs ff. StGB besagt deutlich, dass Diebstahl ggf. Ladendiebstahl eine Straftat ist und unter Verurteilung ein Ausschlusskriterium ist. Da ich, wie bereits genannt nicht alle relevanten Daten habe, wie Aussagen oder ggf. Anmerkungen kann ich nicht sagen, ob hier die Einbürgerung unmöglich ist. Am besten um BMI gehen und einmal Anfragen, jedoch gleich darauf hinweisen, nicht dass dort unnötige Ressourcen verwendet werden müssen. Wenn dies doch als Straftat verurteilt wurde ist eine Einbürgerung vorerst NICHT Möglich.