Untermiete beim Lebenspartner, steuerliche Folgen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, selbstverständlich muss er die Mieteinnahmen auch versteuern...

Ferner müssen diese Zahlungen auch wirklich geleistet werden, sonst machst Du Dich wegen Betrugs strafbar und Deinen Gläubigern gegenüber evtl. wegen arglistiger Täuschung schadenersatzpflichtig...

Die Zahlungen SOLLEN ja auch wirklich erfolgen. Nicht nur, um meine Gläubiger zu besänftigen, sondern auch weil ich ja tatsächlich nicht einfach umsonst bei ihm wohnen will

Klare Antwort: Ja, diese Mieteinnahme muss er versteuern. Warum auch nicht?

Natürlich müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Andersrum können aber Aufwendungen die mit der Vermietung verbunden sind geltend gemacht werden.

=> Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Ja muss er!