Untermiete beim Lebenspartner, steuerliche Folgen?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ich möchte zu meinem Lebensgefährte in sein Haus ziehen, er ist Eigentümer dieses Einfamilienhauses. Wir möchten einen offiziellen Mietvertrag abschließen, da mir nach Zwangsversteigerung meines eigenen Hauses Restschulden drohen und für die Verhandlungen mit der Bank über die Rückzahlung der Restschuld brauche ich einen Mietvertrag, aus dem hervorgeht, dass ich monatliche Mietkosten habe.
Nun meine Frage: Muss mein Lebensgefährte unseren Mietvertrag bzw. die theoretischen Mieteinnahmen, die er von mir lt. Vertrag bekommen müsste, versteuern?
Danke vorab für Euren Input.
5 Antworten
Ja, selbstverständlich muss er die Mieteinnahmen auch versteuern...
Ferner müssen diese Zahlungen auch wirklich geleistet werden, sonst machst Du Dich wegen Betrugs strafbar und Deinen Gläubigern gegenüber evtl. wegen arglistiger Täuschung schadenersatzpflichtig...
Die Zahlungen SOLLEN ja auch wirklich erfolgen. Nicht nur, um meine Gläubiger zu besänftigen, sondern auch weil ich ja tatsächlich nicht einfach umsonst bei ihm wohnen will
Klare Antwort: Ja, diese Mieteinnahme muss er versteuern. Warum auch nicht?
Natürlich müssen Mieteinnahmen versteuert werden. Andersrum können aber Aufwendungen die mit der Vermietung verbunden sind geltend gemacht werden.
=> Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Ja muss er!