Ich habe den Energieversorger darum gebeten den Namen zu ändern!

7 Antworten

vertragspartner eines energieversorgers kann immer nur eine person (der mieter oder eigentümer) sein. ein wechsel muss immer von beiden seiten vertragliche geregelt werden.

wenn deine mutter schulden bei ihrem versorger hat, dann bist du nicht automatisch mit-schuldner, diese auffassung von "sippenhaft" ist illegal.

andererseits wird der versorger deine mutter nicht aus dem vertrag entlassen, bzw. dich als neuen partner akzeptieren, solange die schulden nicht beglichen sind. unter diesen umständen kannes durchaus zu einer stromsperre kommen.

also zahle die schulden auch ohne juristische aber mit moralischer verpflichtung und treffe eine vernünftige regelung mit dem versorger.

du hast mit deinem verbrauch schließlich auch zu den schulden beigetragen

Für Namensänderungen sind laut Namensänderungsgesetz Energieversorger nicht zuständig.

http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Auch wird kein anderes Unternehmen seinen Namen ändern, wenn einer seiner Kunden das wünscht, es sei denn, dass der Kunde einen sachlichen Grund vorbringen kann, weshalb das Unternehmen nicht so heißen darf, wie es heißt (z. B. bei wirtschaftlich relevaten Namensdopplungen oder Verwechslungsgefahr).

Für den Einbau neuer Geräte im Haushalt sorgt in aller Regel der Bewohner des Haushaltes selbst.

Im Einzelfall kann es sein, dass der Vermieter bestimmte Geräte fest im Gebäude installiert hat (wie zum Beispiel Lüftungsanlagen usw.). Aber auch hier ist das Energieversorgungsunternehmen definitiv nicht zuständig.

Der Lieferant speist in das Netz des bzw. der Netzbetreiber ein.

Die Verantwortlichkeit des bzw. der Netzbetreiber endet am Hausanschlusskasten.

Zwischen Netzbetreiber und Hauseigentüber besteht ein Netznutzungsvertrag.

Zwischen dem Lieferanten und dem Bewohner / Mieter besteht ein Energieliefervertrag.

Der Messtellenbetreiber wiederum ist für die Messung zuständig. Im Regelfall sind Messtellenbetriber und Netzbetreiber irdentisch.

Im Einzelfall kann es jedoch Abweichungen geben, wenn der Kunde ausdrücklich einen anderen Meßstellenbetreiber wünscht.

Für die Abrechnung wiederum ist der Messdientleister zuständig.

Die deutsche Sprache und erst die Marktrollen im Energieversorgungssektor sind schon nicht einfach.

Wenn jemand als neuer Vertragspartner in einem Rechtsgeschäft auftreten möchte, so muss von demjenigen, der diese Begehr hat, erklärt werden, dass er in den Vertrag des vorherigen Vertragspartners zum Stichtag X mit den Sachdaten Y eintritt und der bisherige Vertragpartner nicht mehr für die Regulierung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zur Verfügung steht und folgende neue Bankverbindung Z gilt.

Zweckmäßiger Weise sollte der bisherige Vertragspartner gleichzeitig erklären, dass er zum gleichen Stichtag nicht mehr als Vertragpartner zur Verfügung steht und die bisherige Bankverbindung nicht mehr genutzt werden darf.

Das ist erforderlch, da sonst die Möglichkeit bestünde, dass jemand ohne sein Wissen aus dem Vertrag gedrängt wird. Dagegen muss sich der Pertragspartner absichern.

Günter


nur wenn du dem energieversorger den grundbuchauszug zusendest ändert er den namen. andere geräte werden bei wechsel aber automatisch NICHT gewechselt. wenn du eine befundsprüfung anstrebst und diese aber nichts ergibt bist du derjenie, der die kosten trägt. eine eichung der zähler kommt nur stichprobenartig beiden grundversorgern vor und musst nicht bei jedem gerät erfolgen

Natürlich kann Du Dich als Schuldner des Energieunternehmen mit Namen und Pipapo führen lassen. Oder Du begleichst einfach die Rechnungen und Schulden Deiner Mutter . Wo ist das Problem. Mach Termin mit Energieversorger.

?? Wie wolltest Du denn damals den Namen ändern? Von Deiner Mutter auf Dich? Dann würde das mit ihre Schulden= deine Schulden doch passen.

Neue Geräte einbauen- was genau? Und warum? Wenn es um den Zähler geht- dann meld eben wirklich um, wieso sollte da ein neuer kommen?