Ab wie viel Jahren kann ich meinen Nachnamen selber ändern?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach dem Gesetz zur Änderung von Familiennamen und Vornamen ist nur aus aus wichtigem Grund die Änderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen, Flüchtlings, Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 1 NamÄndG) möglich.

Die Ausnahmeregelungen für eine Namens- änderung sind sehr eng.

Zuständig sind die kommunalen Behörden - dort kannst Du auch mehr erfahren.

Die Kosten sind unterschiedlich - je nach- dem wie die Kommune sie festsetzt. Sie dürften mind. bei einigen hundert Euro liegen.

danke ;)

Im Prinzip gar nicht. Namensänderungen sind im deutschen Recht sehr erschwert. "Müller" ist z.B. kein anstößiger oder lächerlicher Name(solche dürfte man auf Antrag änderr lassen). Klar gesagt: Es besteht kein triftiger Grund für eine Namensänderung.

§ 12 BGB sagt mehr darüber, und vor Deiner Volljährigkeit ist sowieso überhaupt nichts zu machen.

Siehe Gekoe.

http://de.wikipedia.org/wiki/Namensrecht_%28Deutschland%29

Wenn Du eine Karriere als Künstlerin machst, könntest Du Dir einen Künstlernamen nach Deinem Geschmack geben.

Würdest Du Schriftstellerin, könntest Du unter einem Pseudonym schreiben.

Wenn Du heiratest, kannst Du den Namen Deines Mannes annehmen (der hoffentlich nicht auch Müller heißt).

Schließlich besteht noch die Möglichkeit, an den Namen den Geburts- oder Wohnort anzuhängen, z.B. Müller-Lüdenscheid.

Es ist zwar möglich, als geschiedene Frau wieder den Geburtsnamen anzunehmen, aber alles andere ist fast ausgeschlossen.
Auch als Erwachsene(r) kannst Du nicht einfach Deinen Namen ändern.
Dazu brauchst Du sehr schwerwiegende Gründe, und die hast Du imho nicht.

Du kannst das machen, wenn du 18 bist. Also volljährig.