Ich habe den Brief vom Landratsamt bekommen, aber der Kartenführerschein ist noch nicht gedruckt?

2 Antworten

Fristablauf

Bitte beachten Sie das folgende Fristen beim Erwerb Ihrer Fahrerlaubnis ablaufen:

Antrag
    Nachdem Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle ein Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt haben, geht nach einer Bearbeitungszeit von ca. drei bis sechs Wochen der Prüfauftrag bei der Prüforganisation DEKRA ein. Danach werden wir als Fahrschule über den Eingang informiert. Diese Information geben wir dann an Sie weiter. Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein. Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.
    http://www.fahrschule-wunderlich.de/antrag-und-fristen/

Du hast was mißverstanden.Beide Prüfungen darfst Du machen,wenn du einen 1.Hilfekurs,einen Sehtest gemacht hast und die Unterrichtung gemacht hast,die vorgeschriebenen Fahreinheiten.Dazu muss der Fahrlehrer Dich für prüfungsreif halten,was eine relative Angelegenheit ist.

Du darfst grundsätzlich erst ein Kraftfahrzeug bewegen,wenn Du den Führerschein erhalten hast.-Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist in Arbeit,so lese ich das.

So könnte sich die Frage stellen,ob Du eine Ordnungswidrigkeit begehst,oder eine Straftat,wenn Du nach bestandener Prüfung ein Kraftfahrzeug führst.Nämlich: Fahren ohne Fahrerlaubnis,oder fahren ohne Führerschein.Das würde ich vorher abklären,bzw.auf der Führerscheinstelle gibt es da was vorläufiges.Ich kenne nur den Begriff nicht.

FreezaReturns 
Fragesteller
 26.07.2017, 11:08

Nein das ist so nicht richtig, also zumindest in Baden-Würtemberg. Hier muss alles beim Fahrlehrer vorliegen, bevor man überhaupt zu irgendeiner Prüfung darf.

Und obwohl ich den Antrag mit Expresslieferung abgegeben habe, (2 Wochen gewartet) bin ich immer noch nicht zugelassen, da der Kartenführerschein noch nicht fertig ist.

Rutscherlebnis  26.07.2017, 11:57
@FreezaReturns

Ah,das ist in der Tat Sache der Länder.Ja in BW ist alles gestreng.^^ Von der Berufsschulklasse für Arbeiter für ansonsten nicht mehr schulpflichtige,bis zu solchen Verwaltungsexzessen.Ist nicht nachvollziehbar,aber was will man machen.Ruf mal in der Führerscheinstelle / Landratsamt an und frage ob es eine Beschleunigungsmöglichkeit gibt.Würd mich nicht wundern,wenn das gegen eine Verwaltungsgebühr möglich wäre.^^