Muss ich Einladungen des Jobcenters folgen, obwohl mein Antrag noch nicht bewilligt ist?

8 Antworten

Mitwirkungspflicht und Mitwirkungsumfang

Vor einer Bewilligung der Leistung und während ihrer Zahlung kann auf Ihre Mitwirkung nicht verzichtet werden. Sie müssen alle Tatsachen angeben, die für die Bewilligung erheblich sind. Es kann auch notwendig werden, dass Sie

•der Erteilung von Auskünften durch Dritte zustimmen, •Beweismittel benennen oder vorlegen, •persönlich vorsprechen oder sich untersuchen lassen müssen. •Auch die Bereitschaft zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen muss unter Umständen verlangt werden. Wenn Sie solchen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, wird die Leistung eventuell ganz oder teilweise versagt oder entzogen. Und da géhören auch solche Termine zu. Les hier mal nach,da stehen deine Rechte und Pflichten

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25644/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Rechte-Pflichten/Rechte-Pflichten-Nav.html

goldpudel 
Fragesteller
 13.10.2013, 10:48

Danke. Damit kenne ich schon mal die Darstellung des Jobcenters. Ich frage mich nur, ob man das anfechten kann, bzw. ob das bereits erfolgreich getan wurde. Vielleicht sollte ich das einfach selber recherchieren. Nur aus Interesse. Hingehen werd' ich wohl sowieso. Kennst du dazu hilfreiche Seiten? Und danke erstmal.

Muss ich dieser Einladung nachkommen?

Ganz klares unzweideutiges: Ja!
Deine Pflichten beginnen mit Antragstellung, wobei es im Extremfall sogar soweit geht, dass du bei Antragsstellung einer Sofortmaßnahme zugewiesen wirst nach dem Motto, "Ich hab da ab morgen etwas schönes für dich!". (§ 15 a SGB II).

In den Fachlichen Hinweisen zu §§ 31 SGB ff. findest du:

Ab dem ersten Tag, für den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beansprucht werden (Beginn des Bedarfszeitraums) ist ein Verletzen von Pflichten und Obliegenheiten i. S. der §§ 31 und 32 sanktionsbewehrt, grundsätzlich auch dann, wenn noch nicht über den Leistungsanspruch entschieden ist bzw. der leistungsberechtigten Person ein Bewilligungsbescheid noch nicht vorliegt. Dies gilt nicht, wenn eine Eingliederungsvereinbarung unter Vorbehalt abgeschlossen wurde (siehe auch FH zu § 15, Rz. 15.12).

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-31b-SGB-II-Sanktionen.pdf

Nimmst du den Termin nicht wahr, startest du mit einer 10%-Sanktion.

derdorfbengel  13.10.2013, 22:30

, wobei es im Extremfall sogar soweit geht, dass du bei Antragsstellung einer Sofortmaßnahme zugewiesen wirst nach dem Motto, "Ich hab da ab morgen etwas schönes für dich!". (§ 15 a SGB II).

In Berlin macht das z.B. das Jobcenter Mitte so.

Sei doch froh, dass sie dich zu einem Gespräch einladen (was du im übrigen wahrnehmen musst). Du willst doch hoffentlich bald wieder in Arbeit kommen und die Mitarbeiter in der Vermittlung müssen doch einschätzen können, welche Arbeitsstellen sie dir anbieten könnern....im übrigen willst du doch Geld von denen bekommen, also musst du auch deinerseits alles dir Mögliche tun, damit du bald wieder in Arbeit kommst. Un versuche, einen guten Eindruck zu machen. Alles Gute!

goldpudel 
Fragesteller
 13.10.2013, 10:24

Woher weißt du, dass ich das muss? Klar will ich wieder in Arbeit. Aber diese Einschätzung wurde schon gemacht. Und Vermittlungsvorschläge habe ich schon per Post erhalten. Meiner eigenen Erfahrung nach (musste vor 7 Jahren schon mal ALG2 beantragen) dienen diese Gespräche überwiegend der Kontrolle. Ich finde es etwas fragwürdig, meine "Leistungen" zu kontrollieren, wenn ich selbst noch keine Leistungen beziehe. Ich frage mich lediglich, ob das rechtens ist.

VirtualSelf  13.10.2013, 11:45
@goldpudel

Deine Leistungen werden ganz sicher nicht kontrolliert, denn die kann dein Sachbearbeiter am PC nachvollziehen; was ggf. kontrolliert wird, sind deine Bewernungsbemühungen, deine Motivation, deine Fähigkeiten usw..

Du bist Arbeitslos... also hast du diese halbe Stunde Zeit nicht, willst aber Geld haben?

Tja... dass du damit deine Chancen nicht gerade verbesserst ist wohl klar. Und ja, du MUSST den Termin wahrnehmen, ich wüsste auch nicht was dagegen spricht.

goldpudel 
Fragesteller
 13.10.2013, 10:16

Ich habe nach der Rechtsgrundlage gefragt. Nicht nach deiner persönlichen Meinung. Und woher weisst du, dass ich MUSS?

SerenaEvans  13.10.2013, 10:19
@goldpudel

Lies mal deine Unterlagen - die du bisher gekommen hast - mit dem Antrag verpflichtet du dich auch für Nachfragen zur Verfügung zu stehen.

goldpudel 
Fragesteller
 13.10.2013, 10:27
@SerenaEvans

Tja, da ist der Knackpunkt, der Antrag ist nicht bewilligt.

SerenaEvans  13.10.2013, 10:30
@goldpudel

Schon um den Einzureichen bekommst du Unterlagen zur Rechtsgrundlage.

HotelPapa  13.10.2013, 11:53
@goldpudel

goldpudel, versuchs mal mit denken, wenn man dir hier tipps gibt.

Die Behörde hat mehrere Abteilungen, manchmal ist zwangsläufig eine weniger belastet als die andere. Nun hat der Vermittler mal vor der Zahlstelle , Zeit für dich.

user294054  13.10.2013, 21:38
@HotelPapa

Jetzt musste ich mal ganz breit Grinsen, danke:))))

Dich kann natürlich keiner zwingen zu diesem Gespräch zu gehen,aber dann musst du eventuell auch mit den Folgen einer Sanktion leben !!! Je nach dem,wie alt du bist und wie deine berufliche Situation ist ( abgeschlossene Ausbildung ) würdest du erst einmal eine Sanktion von min. 10 % bekommen. Selbst ein Arbeitnehmer,der einen befristeten Arbeitsvertrag hat und sich demzufolge 3 Monate vor Ablauf arbeitssuchend melden muss,aber noch in Arbeit steht,hat sich auf Einladungen von der Agentur für Arbeit zu melden.