Erbfolge bei vorzeitigem Erbausgleich für Sohn 1 und Pflichtteil für Sohn 2?
Hallo, ein Erblasser hat 2 Söhne. Der uneheliche Sohn hat vor gut 20 Jahren einen Erbausgleich bekommen. Bestimmt durch ein Gericht. Für den zweiten, ehelichen Sohn (mit dem er auch keinen Kontakt seit über 30 Jahren hatte) wurde im Testament nur der Pflichtteil vorgesehen. Erbe wurde der kinderlose Bruder des Erblassers. Dieser hat aber das Erbe ausgeschlagen. Wie sieht die Erbfolge aus? Hat der Erbausgleich für den unehelichen Sohn heute noch seine Gültigkeit?
3 Antworten
Der uneheliche Sohn hat vor gut 20 Jahren einen Erbausgleich bekommen. Bestimmt durch ein Gericht.
Ein Erbverzicht gegen Zahlung wäre nur auf vertraglicher Basis möglich. Natürlich kann es im Rahmen der Verträge auch zu Prozessen und Urteilen über die Verträge kommen. Ohne Kenntnis der Verträge und der gerichtlichen Unteilen kann ihnen aber Niemand etwas sagen.
Es ist aber auch möglich, das es bei den Erbausgleich vor 20 Jahren um einen anderen Erbfall gibt. Dann hätte dies bei den jetzigen Erbfall gar keine Auswirkung.
Dieser hat aber das Erbe ausgeschlagen. Wie sieht die Erbfolge aus?
Es erbt der der geerbt hätte, hätte der Bruder den Erbfall nicht erlebt. Sofern der Sohn nicht ausdrücklich enterbt wurde, würde dieser Erbe. Eventuell auch der uneheliche Sohn des Erblassers.
Ja, zu Lebzeiten. Der Erblasser wurde zu Zahlung verurteilt.
Erbausgleich zu Lebzeiten? Was steht denn im Urteil drin?