Ich bin untermieter. Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände des Hauptmieters nehmen wenn man keine Rechnung davon hat (z.b. 1 Jahr alter Fernseher)?

3 Antworten

Ich bin untermieter. Darf der Gerichtsvollzieher Gegenstände des Hauptmieters nehmen wenn man keine Rechnung davon hat (z.b. 1 Jahr alter Fernseher)?

Auf eine Rechnung kommt es nicht an, die darf der Gerichtsvollzieher auch nicht prüfen. Pfändbar ist alles, was der Schuldner in seinem Gewahrsam hat und nicht unpfändbar ist. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an.

Ein Fernseher ist pfändbar, wenn es einen weiteren Fernseher im Haushalt gibt, Luxusgeräte sind ggf. im Rahmen der Austauschpfändung pfändbar.

Ja aber das Problem ist ja, er ist nicht in meinem Gewahrsam. Er steht in dem Zimmer wo ich wohne, weil dem Vermieter der kleinere Fernseher reicht. Und damit lässt er sich abschreiben, nur indem ich ihm das sage?

@Batmarc88

Wenn der Fernseher in deinem Zimmer steht, befindet er sich auch in deinem Gewahrsam. Diesen kann der GV dann ohne weiteres pfänden. Dein Mitbewohner müsste dann über eine Drittwiderspruchsklage die Herausgabe verlangen.

@franneck1989

Weißt Du denn, wessen Sachen hier gepfändet werden sollen ? Ich weiß immer noch nicht, ob es hier um eine Pfändung beim Unter- oder Hauptmieter geht.

@Yentl51

Unsichtig. Im Endeffekt bleibt das stehen, was jurafragen eingangs schrieb: Der GV muss die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen. Er darf alles pfändbare mitnehmen. Wenn man mittels Rechnungen u.ä. nachweisen kann, dass es einer anderen Person gehört als dem, gegen den gepfändet wird, schaut sich das normalerweise ein GV an und lässt dann seine Finger davon. Aber: Der GV ist nicht verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse zu prüfen.

Das muss am Ende des Tages das Gericht prüfen über die "Drittwiderspruchsklage".

Wenn Du vertraglicher Untermieter bist, können nur Deine Sachen gepfändet werden, wenn es um Dich geht. Ein Fernseher wird im übrigen nicht gepfändet. Dem Hauptmieter werden nur seine Sachen gepfändet, wenn es um ihn selbst geht. Normalerweise reicht es aus, wenn man die Besitzstände glaubhaft machen kann.

Ja, nur das Problem ist wie? Er hat z.b. einen Sony Flachbildfernseher von dem die Rechnung nicht mehr vorhanden ist. Kann da nicht jeder erzählen "Das ist nicht meiner"?

@Batmarc88

Wenn Ihr beide dasselbe aussagt, ist es bereits glaubhaft. Ob das ein Flachbildfernseher ist oder nicht, die werden nicht gepfändet. Ein Fernsehr gehört zum Existenzminimum. Auch PCs werden nicht mehr gepfändet, da sie zur beruflichen Notwendigkeit gehören. Luxus, Schmuck, ja, das wird gepfändet, aber nicht die Dinge, die zu einem normalen, einfachen Leben gehören.

@Yentl51

Ich habe mal gehört, da kann ein Austauschgerät besorgt werden.

@Batmarc88

Das halte ich für ein Gerücht.

@Yentl51

Das Gerücht nennt sich Austauschpfändung.

@Ronox

Es ist aber wie gesagt nicht mein Fernseher. Ich kann mir mit Hartz IV keinen Sony Flachbild Zoller kaufen. xD

@Batmarc88

Es ist wohl doch kein Gerücht, schau mal hier:

Austauschpfändung (Deutschland)

Von der Austauschpfändung wird dann gesprochen, wenn der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte einen dem Grunde nach unpfändbaren Gegenstand pfändet und stattdessen eine gleichartige Sache mit geringerem Wert dem Schuldner überlässt.

Inhaltsverzeichnis

1 Beispiel
    1.1 Schematische Darstellung des Beispiels
2 Abwicklung der Austauschpfändung
3 Rechtsgrundlage
4 Einzelnachweise

Beispiel

Obwohl Fernsehgeräte und Armbanduhren dem Grunde nach unpfändbar (§ 811 ZPO) sind, könnte man sich z. B. vorstellen, dass das Fernsehgerät mit Plasmabildschirm oder eine Armbanduhr der Marke Rolex dem Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung weggenommen wird. Da im Grundsatz aber ein Fernsehgerät bzw. eine Armbanduhr dem Schuldner verbleiben muss, wird ihm - im Austausch - ein deutlich preiswerteres Fernsehgerät oder eine preiswertere Armbanduhr überlassen. Die ausgetauschten Gegenstände werden Eigentum des Schuldners. Schematische Darstellung des Beispiels Gepfändeter Gegenstand Wert ausgetauschter Gegenstand Wert Gewinn für den Gläubiger Plasmafernseher 1.800 € normales Fernsehgerät (Röhrenfernseher) 150 € 1.650 € Rolex 3.000 € Swatch 30 € 2.970 € HiFi-Anlage 1.000 € normales Radiogerät 25 € 975 € Orientalische Couch 850 € gewöhnliches Sofa 75 € 775 € moderner Kühlschrank mit integrierter Tiefkühltruhe 1.000 € kleiner Kühlschrank mit Tiefkühlfach 100 € 900 €

Die Austauschpfändung eines Kraftfahrzeugs, das zur Fortführung einer Erwerbstätigkeit benötigt wird, ist nur dann zulässig, wenn das Ersatzstück eine annähernd gleiche Haltbarkeit und Lebensdauer aufweist. Ist das Ersatzstück deutlich älter und hat Mängel wie Rost und abgefahrene Reifen, ist dies in der Regel nicht gegeben.[1] Abwicklung der Austauschpfändung

Dieser Austausch wird im Regelfall Zug um Zug geschehen. Der Gläubiger muss insofern an der Austauschpfändung mitwirken, als er die dem Schuldner zu überlassenden Gegenstände zur Verfügung stellen muss. Dies kann auch durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrages geschehen.

Eine Austauschpfändung setzt immer auch die vom Gläubiger zu beantragende Zustimmung des Vollstreckungsgerichts voraus. Dem Gerichtsvollzieher ist eine vorläufige Austauschpfändung auch ohne vorherige Zustimmung des Vollstreckungsgerichts möglich, wenn nach Lage der Dinge die Zustimmung des Vollstreckungsgerichts zu erwarten ist. Bei Vollstreckungen im öffentlich-rechtlichen Bereich tritt an die Stelle des Vollstreckungsgerichts die Vollstreckungsbehörde. Rechtsgrundlage

Ich würde den Fernseher in Dein Zimmer stellen, da darf ein Gerichtsvollzieher ja dann nicht rein. Ist das denn wirklich so ein teures Ding ?

@Yentl51

Ein reines Behaupten interessiert niemanden. Auch ein Gericht nicht. Man wird das schon irgendwie beweisen müssen.

Im Übrigen muss der GV keine Eigentumsverhältnisse prüfen. Das ist nicht seine Aufgabe.

@mepeisen

Ein Gerichtsvollzieher kann aber nicht einfach in eine Wohnung marschieren und will drauf los pfänden. Ob man eine andere Wohnung oder ein anderes Zimmer bewohnt, spielt doch da gar keine Rolle. ...Und wenn man klar stellt, dass es sich um zwei verschiedene Zuhause handelt, ist das eine glaubwürdige Aussage, die akzeptiert werden muss, denn man kann nun mal die Zimmer in der Wohnung nicht durch ein Treppenhaus trennen. Wenn der Fernseher aber in einem Gemeinschaftszimmer steht, tja, dann könnte das mit dem AT-Gerät zum Tragen kommen.

na hoffentlich hast du einen ordentlichen Mietvertrag aufgesetzt

Gehts noch genauer? ^^
Wir haben einen ganz normalen Untermietvertrag für ein Zimmer und mitbenutzung von Küche, Garten usw.

@Batmarc88

Ah, Dir geht es wohl darum, dass man z.B. die Mikrowelle, deren Benutzung Dir als Untermieter vertraglich zugesichert ist, dem Hauptmieter wegpfänden kann. Wow, das ist ne interessante Frage, deren Antwort mich auch interessieren würde.

@Yentl51

Nein, mir gehts wie oben geschrieben darum, ob der Gerichtsvollzieher Dinge wie seinen Fernseher usw. Pfänden kann, wenn er den Kauf nicht nachweisen kann.

@Batmarc88

Ihr müsst halt beide übereinstimmend aussagen, dass Du den Fernseher mitgebracht hast und der alte vom Hauptmieter kaputt war und entsorgt wurde per Elektroschrott auf der Straße. Aber wie schon 3 x gesagt, Fernseher dürfen nicht gepfändet werden.

@Yentl51

Wow, das ist ne interessante Frage, deren Antwort mich auch interessieren würde.

Die Frage lässt sich durch einen Blick ins Gesetz ganz leicht klären. Es kommt darauf an, in wessen Gewahrsam sich das Gerät befindet. Wer was aussagt oder nicht aussagt, das braucht den Gerichtsvollzieher nicht interessieren, das ist Aufgabe des Gerichts.

@jurafragen

Nun ja, aber der Gerichtsvollzieher darf sich ja nicht einfach Zutritt zu untervermieteten Räumen beschaffen. Und wenn der Untermieter sagt, dass das sein Fernseher ist, darf der Gerichtsvollzieher den auch nicht mit einem Kuckuck versehen.


Hier wäre es erst einmal grundsätzlich wichtig zu wissen, wer hier gepfändet werden soll, Untermieter oder Hauptmieter, sonst kann man ja nicht gescheit antworten.

@Yentl51

Und wenn der Untermieter sagt, dass das sein Fernseher ist, darf der Gerichtsvollzieher den auch nicht mit einem Kuckuck versehen.

Doch, das darf er.