ich bin mittellos und muss aufgrund einer schweren körperverletzung schmerzensgeld einklagen , wie geht das?

3 Antworten

Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen; geh damit zu einem Anwalt Deiner Wahl; wenn er Aussicht auf Erfolg der Klage signalisiert und Dich vertreten will, sollte er einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen vor Klageeinreichung;

Als erstes muss eine Anzeige wegen Körperverletzung eingeleitet werden.

Dieses geschieht über die Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Dann solltest du dir Prozesskostenhilfe beantragen.

.https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Ein Anwalt wird dir dabei helfen.

Anschließend muss du eine Zivilklage wegen o.G. Strafsache stellen.

Dann geht es vor Gericht und dort wird dann evtl ein unabhängiges Gutachten eingeholt oder deines vom Arzt wird anerkannt.

Die Höhe wird dann durch das Gericht festgelegt.

In der Regel wirst du dann beim Strafprozess als Nebenkläger auftreten.