Kann man nachträglich Schmerzensgeld fordern?
Hallo an Alle.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Habe noch nicht viel im Netz gefunden.
Schilderung:
Jemand hatte einen unverschuldeten Unfall durch die Fahrlässigkeit eines anderen. Es geht um einem unebenen Boden, auf dem die Person unglücklich umgeknickt ist und in Folge dessen 4 Monate arbeitsunfähig wurde. Das ganze ist ca ein Jahr her. Der Betroffenen hatte bis jetzt von einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung abgesehen, sieht dies aber jetzt anders.
Kann die Person nachträglich noch eine Anzeige machen? Würde das überhaupt unter diese Kategorie fallen? Ist es möglich Schmerzensgeld zu erhalten?
Wenn es hier keiner weiß, dann vielleicht eine Seite, auf der man sich schlau machen kann. Das wäre sehr nett.
Vielen Dank schon mal.
7 Antworten
Ein unebener Boden stellt mit Sicherheit keine "fahrlässige Körperverletzung" da. Dazu gehört immer ein aktives Handeln einer Person. Oder wollt Ihr den Boden anzeigen?
Ohne jetzt Details zu kennen, gehört es auch zur eigenen Sorgfalt auf den Boden zu schauen und zu gucken, wo man hinläuft. Ich sehe da schon irgendwie eine nicht unerhebliche Mitschuld beim gestürzten
Soweit ich weiß hast Du 2 Jahre Zeit bis die Ansprüche verjährt sind, hat mir mein Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall mal gesagt.
Schmerzensgeld muss zivilrechtlich eingeklagt werden. Für einen positiven Verlauf braucht es eine einwandfreie Dokumentation des Heilungsverlaufs und ein Gutachten des Ist-Zustands nach Abschluss aller Heilbehandlungen.
Ohne bleibende Schäden ist die Aussicht auf eine lohnende Summe eher gering, weil der Kläger hat die Kosten für sämtliche Beweise erstmal vorzulegen.
Nach einem Jahr ??? Viel Spaß dann ...
Eine Straftat kann man anzeigen - mit Aussicht auf Ermittlungen - wenn die Straftat noch nicht verjährt ist. Hier geht es aber um keine Straftat, sondern um ein zivilrechtliches Problem. Um Schadenersatz zu bekommen, muss auf dem zivilrechtlichen Wege eine Klage eingereicht werden.
Was ist denn seinerzeit bei der Unfallaufnahme gesagt worden?
Er hat doch sicher zum Beispiel von der Krankenkasse einen Unfallbericht ausfüllen müssen. Hat er dort den unebenen Boden angegeben?
Denn sonst wird nach einem Jahr die Nachweisbarkeit schwierig.
Es kam heute ein Brief, dass er behauptet, es wäre nie ein unebener Boden gewesen. Beim Unfall entschuldigte er sich sogar bei dem Betroffenen und sagte, er hätte das schon längst beheben müssen. Zudem waren zwei weitere Personen anwesend, die alles des Beschädigten bestätigen können
Oh oke, vielen Dank