Häuschliche Gewalt - Schmerzensgeld?

3 Antworten

...bei einer widerrechtlichen + zumindest fahrlässigen Körperverletzung geben die §§ 823 I, 253 BGB den gesetzlichen Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Es gibt aber diverse Schmerzensgeldtabellen (die bekannteste ist die vom ADAC) in denen vergleichbare Fälle gesammelt + festgehalten ist welches Schmerzensgeld Gerichte dafür ausgeurteilt haben. Dort kann man sich für seinen Fall schlau machen.

Wie bei jeder Forderung, die man gegen eine andere Person hat, wendet man sich zunächst schriftlich an die andere Seite + fordert unter Frisztsetzung zur Zahlung auf. Wird im Rahmen der Frist nicht geleistet, befindet sich die Gegenseite in Verzug, mit der Folge, daß sie nun alle Kosten, die mit dem Inkasso der Forderung verbunden sind, erstatten muß. Einem selbst bleibt dann nur der Weg zum Gericht, sei es über einen Mahnbescheid (bei Geldforderungen), sei es direkt über eine Zivilklage. Liegt der geforderte Betrag über € 5.000,- benötigt man dafür einen Rechtsanwalt. Sonst kann man sich auch selbst versuchen...

Für die Höhe des Schmerzensgeldes ist die Höhe des Einkommens unerheblich - die spielt nur für die Bemessung der Tagessätze für eine eventuelle Geldstrafe in der Strafsache eine Rolle. Für's Schmerzensgeld ist die Schwere und Folgenhaftigkeit Deiner Verletzungen ausschlaggebend. Knochenbrüche, Verletzungen im Gesicht mit dauerhaften Narben oder andere bleibende Gesundheitsschäden dürften ein höheres Schmerzensgeld zur Folge haben, auch erlittene psychische Traumata können berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass alles von den Ärzten gut dokumentiert wird, idealerweise mit Foto's. Ich wünsche Dir gute Besserung!

Kreativvogel 
Fragesteller
 01.11.2011, 23:52

Bisher liegt ein Bericht vom Krankenhaus und vom Hausarzt vor. Eine Woche krank geschrieben. Schwere Gehirnerschütterung, Halswirbelzerrung etc. Außerdem wurden auf der Polizeiwache Bildaufnahmen der geschwollenen Lümpgdrüsen gemacht und der Wunde an der Hüfte. Vielen Dank!

Am besten suchst du eine Beratungsstelle in deiner Nähe auf! z.b. eine erziehungsberatung, bzw. eheberatungsstelle auf. dort wirst du (auch wenn du nicht verheiratet bist) unter schweigepflicht von profis beraten. Diese kennen die Situation genau und können dich im gesamten Prozess begleiten. Außerdem findest du dort immer ein offenes Ohr!

Kreativvogel 
Fragesteller
 01.11.2011, 23:52

Ist die Caritas für so etwas auch geeignet?