Ich bin mit einer Thailänderin verheiratet. Sie lebt und arbeitet in TH Ich lebe als Pensionär in DE Somit erhalte ich keine LStK 3 Gibt es Ausnahmen?

1 Antwort

Nein. Steuerklasse III bzw. die Anwendung der  Splittingtabelle setzt voraus, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Da sich deine Ehefrau in Thailand aufhält, trifft das nicht zu.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html


LionMan 
Fragesteller
 11.02.2016, 13:44

Dann wird sich daran auch nichts ändern wenn ich dann später meinen ständigen Wohnsitz auch Thailand habe, oder?

peterobm  11.02.2016, 13:53
@LionMan

ständiger Wohnsitz in Thailand, aber noch in Dland gemeldet? Es bleibt, War da nicht was mit Steuerpflicht?

Die Rente wird nach Thailand überwiesen

pluggy  11.02.2016, 15:08
@peterobm

Deine Kommentare werden immer daemlicher. Sei doch ruhig, wenn du keine Ahnung hast. Rente wird nur auf Antrag nach Thailand ueberwiesen. Und im uebrigen kann das deutsche Finanzamt nicht nachkontrollieren, ob eine thailaendische Ehefrau in Thailand Einkommen hat oder nicht.

PatrickLassan  12.02.2016, 08:11
@pluggy

Rente wird nur auf Antrag nach Thailand ueberwiesen.

Wenn der Fragesteller nach Thailand zieht, kann man wohl davon ausgehen, dass er den entsprechenden Antrag stellt.


im uebrigen kann das deutsche
Finanzamt nicht nachkontrollieren, ob eine thailaendische Ehefrau in
Thailand Einkommen hat oder nicht.

Stimmt, allerdings haben die Einkünfte der Ehefrau  mit dem Thema der Frage wenig bis gar nichts zu tun.

Da der Fragesteller angibt, er wäre Pensionär, bezieht er auch keine Rente, sondern wahrscheinlich  Pension aus einem Beamtenverhältnis, und dann greift § 1 Abs.2 Einkommensteuergesetz.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/\_\_1.html






pluggy  13.02.2016, 15:30
@PatrickLassan

Es gibt keinen vernuenftigen Grund sich die Rente/Pension direkt nach Thailand ueberweisen zu lassen. Die Rentenversicherung will dann staendig Nachweise haben, das der Rentenempfaenger auch nocht lebt. Und ich bleibe dabei. Das deutsche Finanzamt kann nicht nachkontrollieren, ob die thailaendische Ehefrau in Thailand Einkommen hat. Wie man das optimal nutzt, ist jedem selbst ueberlassen.

PatrickLassan  14.02.2016, 16:22
@pluggy

Ich bleibe dabei. Das deutsche Finanzamt kann nicht nachkontrollieren, ob die thailaendische Ehefrau in Thailand Einkommen hat

Du hast Recht, aber das ist in diesem Zusammenhang völlig egal.