ich bin in dem vollstreckungsportal angemeldet?
ich möchte mich im Bewachungsgewerbe selbständig machen und weis jetzt nicht was ich brauche: es wird nach dem Einsichtsgrund gefragt Z.B. für zwecke der Zwangsvollstreckung oder um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden oder zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen ich weis nicht was ich nehmen muss
5 Antworten
Letzteres.
Neben der persönlichen und fachlichen Eignung, die im Zuge der Gewerbeanmeldung überprüft wird, spielen vor allem finanzielle Aspekte eine große Rolle. Erforderliche Ressourcen bzw. Sicherheiten müssen aus Gründen des Kundenschutzes vorhanden sein. Es wird genau überprüft, ob der Gründer für die ersten 6 Monate finanziell so ausgestattet ist, dass er die Geschäftskosten und seinen privaten Lebensunterhalt bestreiten kann. Sollten in diesem Kontext relevante Vorstrafen vorhanden sein, so kann die Erlaubnis zur Gewerbeausführung nicht gewährt werden (man denke hierbei insbesondere an vermögensbezogene Straftaten). Alles, was die persönliche, fachliche und finanzielle Eignung des Gründers in Frage stellen kann, ist eine Gefahr für die zu erwirkende Überwachungserlaubnis.
zur Auskunft über ihn selbst betreffende Eintragungen
Das mußt du ankreuzen, das ist es doch, was du willst oder? Du brauchst die Auskunft für den Gewerbeschein?
Du musst das nehmen, was in deinem Fall zutrifft. Willst du Auskünfte über dich selber einholen? Dann "dich selbst betreffende Eintragungen".
In bestimmten Berufen muss man auch nachweisen, dass man nicht für Erpressungen oder Bestechungen anfällig sein könnte.
Du kreuzt also an für "Bewerbungszwecke"
Du hast verstanden was ich wirklich wollte recht herzlichen Dank
Der will sich nicht bewerben.
Wenn du beim ersten Schritt scheiterst, ist Selbstständigkeit sicher eine gute Idee.
Hallo das war der letzte Schritt der noch fehlende Unterlagen alles andere habe ich schon es ging lediglich darum das die genau frage Stellung nicht darin stand dennoch recht herzlichen Dank ich habe jemand gefunden in diesem Forum der mir genau diese Frage beantworten konnte
Den Punkt "Bewerbungszwecke" gibt es im Vollstreckungsportal gar nicht. Man kann aber Auskünfte über sich selbst einholen, damit man die Bescheinigung vorlegen kann, dass man keine EV abgegeben hat.