Ich bin ALGII Bezieher und kann meinen Steuerberater nicht zahlen. Kann das FA helfen?
Hallo zusammen, ich beziehe seit Monaten ALG II. Bin selbstständig. Jetzt muss ich 2013 versteuern. Bislang hat das ein Steuerberater für mich gemacht. Letztes Jahr sind schon bei mir die Einnahmen eingebrochen. Deswegen durfte ich den Steuerberater in Raten zahlen. Jetzt hat er mir eine Vorab-Rechnung geschickt und möchte 690,-- Euro als Vorschuss haben. Ich habe nichts auf dem Konto und könnte nichts zu Geld machen. Trotzdem bin ich verpflichtet meine Erklärung bis Ende des Jahres abzugeben, sonst werde ich vom FA geschätzt. Kann mir das FA helfen? Gibt es z.B. für solche Fälle bestimmte Steuerberater, die erheblich billiger sind, z.B. für ALG II Empfänger?
Vielen Dank W.
4 Antworten
Welcher ALG2-Empfänger braucht einen Steurberater, er hat nichts zu versteuern, also gibt es keine Berater, die extra billig sind. Versuche, Rat bei der Verbraucherberatung zu bekommen.
Ich bin 2014 in ALG gerutscht. Hier geht es aber um 2013, dafür muss ich bis Jahresende abgeben.
Danke W.
Wozu Steuerberater? Eine einfache Gewinn und Verlustrechnung kriegt man auch selber hin, soviele Einnahmen werden's ja nicht gewesen sein. Sollte zumindest bei einem Einzelunternehmer durchgehen, oder hast du eine UG am Laufen gehabt?
Nun ja, bei Steuerberatern sieht das immer ein bißchen komplzierter aus, da die es ja nun gewohnt sind, doppelte Buchführung und Bilanzen für das Normalste auf der Welt zu halten. Kommt halt auch ein bißchen darauf an, was für ein Gewerbe du betrieben hast. Bei meiner Frau akzeptiert das Finanzamt seit Jahren eine relativ einfach gehaltene G+V (Summe Einnahmen, Summe Ausgabe, und das ganze auf einer Übersichtsseite zusammengefasst).
Kann die Arbeitsagentur da nicht mit einer Sonderzahlung aushelfen? Oder sehen die Steuerberatung als "Privatvergnügen"?
Schick ein Schreiben zum Finanzamt, dass du dich für die nächsten 2 Jahre abmeldest. Dann hast du erst einmal Ruhe. :D
Ein Gewerbe übt man etweder aus, oder halt nicht. Da gibt's keine befristetet Abmeldung. Und selbst wenn er/sie sein/ihr Geweber abmeldet, entbindet ihn/sie daß nicht von der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben!
Genau, einfach abmelden geht nicht. Dazu kommt ja dass ich auch Anfang des Jahres Einkommen hatte.
Danke W.
Na klar, soeine Aufstellung kann ich natürlich machen, aber ich sehe an den Steuererklärungen der Vorjahre dass es doch viel komplizierter ist, das muss alles unterteilt werden und und und. Die Frage wäre wahrscheinlich eher, was das FA alles als Erklärung akzeptiert wenn man sich keinen Steuerberater leisten kann.
Danke W.