ALG II und Daytrading - muss man dem Jobcenter sofort eine Änderungsmitteilung senden?
Folgender fiktiver Fall: Ein ALG II - Empfänger möchte 500,- EUR aus seinen Ersparnissen auf einer Online-Handelsplattform (Online-Broker) nutzen, um Spekulationsgewinne zu erwirtschaften.
Sein Schonvermögen beläuft sich aufgund seines Alters auf rund 9000,- EUR.
Frage: Wann muss der ALG II-Bezieher seine Trading-Aktivitäten der zuständigen Behörde melden? (Von der Finanzbehörde einmal abgesehen.)
Sollte oder muss der ALG II-Empfänger die Behörde (z. B. Jobcenter) sofort informieren, wenn er:
(a) die Handelstätigkeit beginnt? (b) Spekulationsgewinne erwirtschaftet? oder (c) sich die Spekulationsgewinne (oder einen Teil davon) tatsächlich auszahlen lässt?
Die Krux an der Sache ist, dass der Leistungsbezieher sich auch verspekulieren könnte, sodass die Spekulationsgewinne kein Einkommen sind, bevor er die Auszahlung tatsächlich auf seinem Girokonto hat.
Bitte nur Expertenantworten, kein Blabla...
3 Antworten
Hehe, du stellst dir eine Frage, die du dir selber schon beantwortest. :-)
Im Rahmen des Schonvermögens kann der hartzer natürlich auch herumspekulieren. Wenn er Spekulationsgewinne verflüssigt, stellen die allerdings einen anzugebenden Einnahmezufluss dar.
Wenn ich Deine Antwort richtig interpretiere, müsste das Jobcenter erst dann informiert werden, wenn ein Gewinn vom Handelskonto auf das Girokonto des ALG II Empfängers ausgezahlt wird. Richtig?
Die §§ 11, 11a und 11b SGB II beschreiben was Einkommen ist und wie dies zu berücksichtigen wäre.
§ 12 SGB II sagt, was Vermögen ist und was davon verlebt werden muss. Entscheidend ist immer der Wert des Depots bei Antragsstellung.
Wo soll denn das Geld dafür herkommen? Soll das Trading aus vorhandenem Vermögen oder aus der Regelleistung des Jobcenters betrieben werden?
Aus dem vorhandenen Schonvermögen, um es genau auszudrücken. Das tatsächliche Vermögen liegt weit unter der Grenze zum Schonvermögen (weniger als ein Fünftel).
@ Atzec und wenn ich mir so viel Gewinn erhandel das es über dem Schonvermögen liegt muß ich es dann direkt a) versteuern und b) das dadrüber ligende Geld der Arge bezahlen ?
danke schon mal
Soweit schon mal Danke für die Info.
Und wenn es bei Antragstellung noch kein Depot gab?