Warmwasserbereitung Nachzahlung bei Hartz 4?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

FS hat sich ganz klar ausgedrückt ... "Gasanbieter (nur Warmwasser)" .

Da, wie hier schon ein paar Mal richtig beschrieben, Warmwasserkosten als Teil der Betriebskosten komplett in den KdU enthalten sind, gehören auch die Kosten der Warmwasserbereitung dazu - also auch die entsprechenden Strom- oder Gaskosten, wenn Wasser noch separat erhitzt wird und nicht als Warmwasser aus der zentralen Wasserversorgung kommt.

Damit ist klar geregelt, dass die Nachzahlung auf Antrag vom Jobcenter übernommen wird.

Warum es eine Nachforderung gab - Gaskosten gestiegen, genauere Abrechnung, Abrechnung verbrauchsabhängig und nicht nach Quadratmetern der Wohnung ... das kann alle möglichen Gründe haben.

Solange die Kosten nicht durch einen unverhältnismäßig hohen Verbrauch bedingt sind, werden diese zu 100% von JC übernommen.

Die werden dort erst hellhörig, wenn der Verbrauch um ein Mehrfaches über dem Durchschnitt liegt.

Ich nehme an, du hast keine Nachzahlung bekommen, sondern von dir wurde eine Nachzahlung gefordert! Denn wenn du Geld zurückbekommst, greift SGB II § 20 Absatz 3:

"(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht."

Der Versorger hat also eine Nachzahlung gefordert. Und du hast eine Nachzahlungs-Forderung bekommen. Weil der Versorger eine Nachzahlung haben möchte.

Diese Nachzahlung übernimmt das Jobcenter in der Regel voll - falls dadurch nicht die gesamte Warmmiete (also das Produkt* aus Kaltmiete, kalten und warmen Nebenkosten) über die angemessenen örtlichen Kosten steigt.

Falls sie das doch tut, gibt es diverse Möglichkeiten, die hier (noch) nicht erläutert werden müssen.

Gruß aus Berlin, Gerd

*) Eigentlich müsste es "Summe" heißen, aber ein hohes Gericht verstieg sich mal auf eine sog. "Produkt-Theorie", wonach es Wurscht ist, wenn die Kaltmiete zu hoch ist oder die Heizkosten zu hoch sind, so lange das "Produkt" aus beidem noch im angemessenen Rahmen liegt.

Warmwasserbereitung gehört zu den Heizkosten. Und die sind als Teil der "Kosten der Unterkunft" zu übernehmen.

Antrag stellen, Abrechnung in Kopie einreichen. Antrag persönlich abgeben und auf Kopie mit Eingangsstempel die Abgabe quittieren lassen! Ach ja, Abtretungserklärung beifügen, dass die Bezahlung direkt an den Vermieter gehen soll.

Stimmt nicht. Für Warmwasser bekommt man eine Pauschale von 9,13 € monatlich. Diese ist aber zu wenig.

@Paschi59

Du bist nicht auf aktuellem Wissensstand.

Seit der Gesetzesänderung zum 1.4.2011 zählen die Warmwasserkosten zu den Wohnkosten und werden gemeinsam mit den Heizkosten übernommen. Diese Neuregelung betrifft sowohl das Arbeitslosengeld II, als auch die Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Die Regelung gilt rückwirkend seit dem 1 Januar
2011
.

@Dea2010

Prächtig...Hab ich wieder was gelernt. Danke für diese Erklärung

@Idiealot

Ergänzung: Heizungskosten sind zuerst einmal in tatsächlicher Höhe zu zahlen. Bei unangemessenem Verbrauch (den das JC beweisen muss) hat erst einmal eine Kostensenkungsaufforderung zu erfolgen.

Ist eine Senkung der Heizkosten nicht machbar (zB miserabel gedämmte Sozialhütte), beantwortet man so eine Aufforderung mit einem Antrag auf Zustimmung zum Umzug/Kündigung der alten Bleibe und man reicht gleich mal drei Kostenvoranschläge für Umzug ein.

In der Regel ist das JC dann plötzlich der Ansicht, es wäre wirtschaftlicher, doch die angeblich überhöhten Heizkosten voll zu zahlen als einen kompletten Umzug zu finanzieren.

Mehrfach im Bekanntenkreis so miterlebt...man muss manchmal diese "Behörde" mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Denn WIE will man als "Sozialmieter" (hiesige Bezeichnung) beim Vermieter durchsetzen, dass die Hütte besser gedämmt wird? Bei der Annington (hat hier zig Wohnungen) ist das unmöglich!

Wenn Du nachzahlen musst, leider Du selbst.

Falls dir vom Gasanbieter etwas zurückgezahlt wirst, kommt keine Anrechnung, weil selber vom Regelsatz bezahlt.

Kannst Du etwas nicht zurückzahlen, muss Du übers Jobcenter Darlehen aufnehmen.

Wie alles beim Arbeitsamt muss auch das 'bewilligt' werden. Kommt auf die Höhe des Betrages an, ob sie alles, oder einen Teil übernehmen. Einfach den Wisch im Arbeitsamt vorlegen. Die berechnen das dann mit dir und geben dir die Auskünfte, die du brauchst.

Die zahlen ihm einfach etwas weniger Regelsatz, wenn er Darlehen erhält.

@Furzer

Ich weiß nicht, in wie weit sich das über die Jahre geändert hat. Als ich vor ein paar Jahren noch im H4 war und eine Nachzahlung bekommen habe, hat die ARGE das komplett übernommen. Ohne Darlehen oder sonstigem.

@Furzer

Nix "weniger Regelsatz" oder Darlehen. Das gehört zu den Heizkosten und die gehören zu den Kosten der Unterkunft. Die sind vom JC zu zahlen unabhängig vom Regelsatz!