Müssen Eltern für Kind ALGII zurückzahlen?

5 Antworten

Hallo,

ich beziehe zur Zeit ALG II (gehe aufs Gymnasium deshalb) und das Einkommen meiner Eltern überprüft. 

Damals mussten sie nichts zahlen aber wenn deren Einkommen jetzt höher ist? Sie werden 2018 wieder überprüft bis dahin verdiene ich selber.

Nur wäre es blöd dann alles zurück zu zahlen. (Ich müsste es machen weil meine Eltern es nicht einsehen)

Tut mir Leid sollte mit bei der Frage rein :)

Danke & Liebe Grüße

Wohnst du nicht bei deinen Eltern oder warum werden sie beide überprüft? Das kenne ich nur im Fall von unterhaltsverpflichteten Vätern, die einer regelmäßigen Überprüfung unterliegen von Jugendamtsseite.

@violatedsoul

das wird auch bei bafög gemacht und zwar bei beiden eltern, da beide eltern in der regel unterhaltspflichtig sind.

@blumenkanne

Gymnasium ist eine normale Schulausbildung nach der 10 Klasse. Wer noch bei den Eltern wohnt, hat keinen Bafög-Anspruch.

Meine Eltern waren nicht in der Lage mir Unterhalt zu zahlen deshalb habe ich zusage für ALG II bekommen. Meine Eltern werden auch nicht aufgefordert monatlich Lohnzettel zu schicken. Es stand eben nur dass sie 2018 wieder nach unterhalt geprüft werden damit Amt dann die Zahlungen absetzten kann.

@AnnaLambu

Ja, prüfen kann das Amt immer. Aber wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen. Ist beim UVG und dem Jugendamt auch so.

Wenn dir ALGII bewilligt wurde, konntest du ja einen Anspruch nachweisen. Davon wird nichts zurückgefordert.

Sollten deine Eltern mal Einkommen haben, was sie in die Lage versetzt, etwas Unterhalt zahlen zu können, wird das dann mit deiner Leistung verrechnet.

@violatedsoul

doch es wird zurückgefordert, wenn kind einkommen hat oder die eltern einkommen haben.

natürlich haben kinder auch nach der 10. klasse anspruch auf schülerbafög. recht häufig sogar. erstmal informieren, dann richtig aufschreiben. wenn man es nicht weiß, besser garnix schreiben.

Dazu habe ich den folgenden Text gefunden, was Eltern betrifft, habe ich fett gekennzeichnet:

"Das Jobcenter kann auch gegenüber Dritten einen
Rückforderungsanspruch geltend machen, etwa gegenüber
unterhaltspflichtigen Personen.

Gegenüber Eltern steht dem Jobcenter jedoch dann kein
Erstattungsanspruch mehr zu, wenn der Leistungsempfänger älter als 24
Jahre alt ist oder wenn er vor Erreichen des 24. Lebensjahres bereits
eine Erstausbildung abgeschlossen hat
."

Quelle:

http://www.hartz-4-aktuell.de/anspruch/rueckforderung-durch-das-jobcenter.html

Das ist da etwas blöd formuliert, es gibt keinen Rückerstattungsanspruch, sondern ein Übergang von nach den BGB bestehenden Unterhaltsansprüchen. Durch das ALG 2 werden aber grundsätzlich keine Unterhaltsansprüche erzeugt.

Beim Unterhaltsrecht ist die Leistungsfähigkeit des Zeitraums des Unterhaltsanspruchs entscheidend. Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners müssen also gleichzeitig vorhanden sein.

Insoweit muß das ALG II nicht zurückgezahtl werden, wenn die Leistungsfähigkeit später irrgendwann steigt. Eine Ausnahme wäre es wenn es trozt mangender Leistungsfähigkeit einen Unterhalttitel gibt und dieser nur nicht bedient wurde.

Nur wäre es blöd dann alles zurück zu zahlen. (Ich müsste es machen weil meine Eltern es nicht einsehen)

Alg II muß nur zurückgezahlt werden, wenn es tatsächlich darlehensweise gewährt wurde. Das ist aber die Ausnahme. Was ich allerdings nicht versteht ist warum sie ALG 2 überhaupt beziehen konnten. Denn wenn sie aufs Gymnasisum gehe wäre wenn nämlich an sich Bafög zu beziehen und der Bezug von ALG 2 ausgeschlossen.

als kind ist wäre sie mitglied der bedarfsgemeinschaft und die eltern würden weiter alg2 für das erwachsene kind erhaltne. gymnasium schließt alg2 nicht aus.

wurde also aufgrund zu hohem einkommen zuviel alg2 gezahlt, wird es von jedem der bg zurückgefordert.

Wenn dem Kind vorrangige Leistungen / Gelder zugestanden haben und das Jobcenter nur in Vorleistung gegangen ist,dann ja !

Du müsstest schon mal etwas genauer erklären um was es dir genau geht.

in welcher konstellation? erkläre mal wie du das meinst.

solltest du als kopf der bg geld für die kinder bekommen später stellt sich heraus das ihr zuviel bezogen habt, dann müsst ihr das natürlich zurückzahlen. auch für die kinder. in der regel werden die schulden der kids bei ratenzahlungen gestundet und erstmal die eltern abkassiert. mit 18 bekäme kind dann die rechnung.