Als ALG II Bezieher, Haushaltshilfe einstellen?

8 Antworten

Die Gesetzeslage ist so:

Laut SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen werden nicht angerechnet: 150,- Vermögen pro Lebensjahr plus 750,- pauschal. Also kann man mit 50 genau 8,250,- Euro Vermögen besitzen und dennoch ALG II erhalten - als Paar mit 50 das Doppelte, mit Kindern noch mehr.

Mit diesem Vermögen kann man machen, was man will - außer Rauschgift kaufen, illegale Waffen usw. Auch illegale Haushaltshilfen sind nicht zulässig - legale hingegen schon.

Diese darf man auch aus seinem Regelbedarf bezahlen - oder spendiert bekommen von Wohltätern, so lange dies nicht als anrechenbares Einkomen in Geldeswert gewertet wird, was wohl nicht mehr der Fall ist laut SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Denke ja. Die €400 werden ja zur freien Verfügung sein? Ob jemand die dann in eine Haushaltshilfe oder lieber in Essen, Kleidung, .... investiert, bleibt ja jedem überlassen, würde ich vermuten.

Das ist rechtlich ok. Du darfst mit dem Geld anstellen, was du willst.

Zum leben hast du dann aber kein Geld mehr.

Dann wirst du dem Amt erklären müssen, woher du das Geld hast

Man kann- wenn man sich mit dem Rest , den man nicht an die Haushaltshilfe zahlt, noch sein Bier kaufen kann. Und ob man den Rest des Monats hungern muss, weil die Kohle durch Zahlung an die Hilfe fehlt, Ist der Zahlstelle recht egal.

Aber als - wie du schreibst- GESUNDER Hartz4 Empfänger sollte man nicht über "Putzhilfen " nachdenken, sondern darüber, was man in der vielen vom Steuerzahler gesponserten Freizeit ausser gammeln noch so tun könnte....

Vielleicht selber putzen? Oder- noch besser....versuchen, wieder durch Arbeit mehr zu verdienen, so dass die Frage nach " leisten können" überflüssig wird.

Und nein- ich spreche keinen persönlich an. Dieser Kommentar ist nur im Bezug auf die Frage mein persönliches Empfinden.