Muss ich als Autor bei textbroker ein Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Als Autor musst du kein Gewerbe anmelden, weil Schriftstellerei nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung fallen.

Davon unabhängig musst du dich aber beim Finanzamt melden und dir eine Steuernummer geben lassen. Dabei kannst du dich auch von der MwSt befreien lassen.

Die einkünfte musst du natürlich auch beim Jobcenter angeben.

Als Autor musst du beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Diese bedarf in der Regel eines höheren Bildungsabschlusses (zum Beispiel eines Studiums), einer schöpferischen beziehungsweise kreativen überdurchschnittlichen Begabung und einer starken Eigenbeteiligung an der Tätigkeit. Eine Gewerbeanmeldung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Das du ALG II Empfänger bist, hat nichts damit zu tun, ob du zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt bist oder nicht. Vielmehr kommt es hierbei auf deinen erwirtschafteten Jahresumsatz an. Liegt dieser im Jahr der Existenzgründung unter 17.500 Euro und im Folgejahr unter 50.000 Euro, bist du ein Kleinunternehmer. Als solcher hast du das Recht, nach Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes mit oder ohne Ansatz der Umsatzsteuer zu optieren.

Textbroker und / oder Content gewähren je nach Güte deiner Beiträge zwischen 0,7 und 6 Cent pro Wort. Generell wirst du damit wohl im Rahmen der genannten Beträge bleiben.

Von Interesse dürfte auch der folgende Link sein:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-unterscheidet-sich-der-freiberufler-vom-gewerbetreibenden-faq-18?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

Als ehemaliger Autor bei Textbroker kann ich dir nur raten zunächst einmal die Füße still zu halten. Deine Einkünfte werden so gering sein, dass sich die Frage im Grunde erübrigt. Der Zeitaufwand steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Trotzdem wünsche ich dir, dass ich mich irre.