Ich bin 13 und wurde beim Ladendiebstahl erwischt , Und nun?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da du mit deinen 13 Jahren noch strafunmündig bist, wird dich nicht mehr erwarten als der erhobende und mahnende Zeigefinger der Polizei und auch noch der Eltern. Konsequenzen hat es trotzdem, denn du wirst eine gewisse Zeit, in der Regel 1 Jahr Hausverbot bekommen, welches sich entweder nur auf diese Drogerie-Filiale bezieht oder auf alle Drogerien dieser Kette. In deine Strafakte wird nix vermerkt, da du keine Strafe bekommst. Ebenso steht nix in deinem polizeilichen Führungszeugnis bist somit auch nicht vorbestraft.

Also wenn du zum Gehör geladen wirst, dient es eher dazu dich zu befragen was dich zum Diebstahl bewegt hat und dir wird ins Gewissen geredet, das du dir durch Straftaten dein Leben ganz schön verbauen kannst. Denn viele Arbeitgeber fordern ein polizeiliches Führungszeugnis an, und wenn die sehen das du schon vorbestraft bist (vorbestraft ist man im Falle einer Verurteilung), dann ist es sehr wahrscheinlich das ein potentielller Arbeitgeber sagt, ne die wollen wir nicht...

Also lerne aus deinem Fehler und kaufe demnächst, wie alle anderen Leute auch ehrlich ein, denn dieses wirkt sich dann auf die Preisbildung ein, die Preise werden erhöht und die ehrlichen Kunden müssen somit tiefer in die Tasche packen.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

zu deinem Kommentar bei mir: wie soll ein Mädchen ein 1-jähriges Hausverbot bekommen, wenn deines Erachtens nirgendwo eine erfassung über den Diebstahl erfolgen darf?

die Kriminalakte wird eben auch bei nicht strafmündigen sehrwohl angelegt.

@fraggle16

Ich habe nicht von dürfen und nicht dürfen gesprochen. Aber dieses wird nun mal von den Geschäften festgelegt und auch entsprechend durchgesetzt.

Wenn sie dann trotzdem noch den Laden betritt erfüllt sie den Straftatbestand des Hausfriedensbruch, für den sie auf Grund ihrer Strafunmündigkeit nicht bestraft werden kann. Wäre sie aber älter, dann steht darauf entweder Geld-oder Knaststrafe.

lg, jakkily

Zu dir eine Frage (: also ich habe den termin ignorit & da du dich so damit auskennst wolte ich dich Fragen

wenn du den termin ignorit hast also die vorladung .

kannst du dann trotzdem in den urlaub fliegen ?

LG ((:

Habe selber damals schon mal Ladendiebstahl begangen, war damals 13 Jahre wie du. War bei Rewe, wo ich dann einen Lippenstift von Nivea mitgehen ließ. Wurde prompt erwischt und vom Ladendetektiv angesprochen und zur Wache gegenüber des Ladens gebracht. Die haben dort meine Daten aufgenommen und meine Mutter verständigt, die mich dort abholen durfte. Konnte damals natürlich auch nicht bestraft werden, ich bekam lediglich 1 Jahr Hausverbot in dem Geschäft. Habe mich dann auch brav daran gehalten.

Ich habe aus meinem Fehler gelernt und bereue es auch damals getan zu haben und bereue es auch.

Aber das ist das Problem, die 13jährigen denken sich so, ich bin ja eh noch nicht strafmündig also kann ich in Ruhe Straftaten begehen ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Finde für diese Jugendlichen sollten irgendwelche erzieherischen Maßnahmen ausgesprochen werden.

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Hej , also ich bin auch 13 Und bei mir war das auch so aber meine freundin hat mir was eingesteckt .!

nja aber du bekommst einen Brief nachhause & da fordern die dich auf dort aufzutauchen ,it deiner mutter . Ich kann dir leider nicht sagen was die fragen denn ich habe den termin verpasst . nja aber einer freundin hat mir erzählt die fragen dich ; warum du das gemacht hast , wieso ,hat dich jemand dazu aufgefordert sowas halt .! erzähl einfach was passirt ist undsu & dannach lassen die dich entgültig damit in frieden.

soltest du so wie ich den Termin verpassen , dann solte deine mutter bzw. vater dort anrufen und einen neuen aussmachen. (:

Du hast was geklaut und noch kein Internetverbot bekommen?....Komische Eltern heutzutage....

Dir wird nichts passieren - offensichtlich nicht mal von Seiten deiner Eltern.

Ich wurde bestraft durft aber wieder weil ich geschworen habe so etwas nie wieder zu tun . und so was werde ich auch nie wieder tun . und das glauben sie mir ja auch ! also meine mutter jedenfalls mein vater eher immer noch der selbe

wie lange der Eintrag bleibt, liegt im Recht des Bundeslandes (im Polizeigesetz)

Es soll dir zeigen, dass du nicht klauen sollst/darfst.

ich hoffe mal, dass du daraus gelernt hast und sowas nie wieder machst.

Wenn die Einträge sich häufen, landest du irgendwann vor Gericht.

hey du, wegen der Strafunmündigkeit wird sie keinen Eintrag erhalten...

lg, jakkily

@jakkily

hey jakkily, tut mir leid, dich zu enttäuschen, aber Einträge erhält sie trotzdem.

Hier geht es nicht um das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis, sondern um die Kriminalakte, die über jede Person, die polizeilich beobachtet wird (hierzu zählen nicht nur "Kriminelle", sondern auch zwangseingewiesene psychisch Kranke oder Menschen mit Waffenbesitz), angelegt wird.

Auch für eine Person, die noch keine 14 Jahre alt ist, wird eine solche Akte angelegt, eine nicht strafmündige Person kann aber, da es ja keine Gerichtsverhandlung und keine Bestrafung geben kann, eben nicht im Bundeszentralregister erfasst werden und damit ist es auch unmöglich, über eine Person unter 14 Jahren ein polizeiliches Führungszeugnis zu erstellen (da hierfür auf das BZR zurück gegriffen wird)