Ladendiebstahl (kleidung)
Hallo! Ich bin 19 Jahre alt und ich wurde heute bei einem Ladendiebstahl von einem Ladendetektiv erwischt,und als ich aus dem Laden rausgegangen bin,von ihm angesprochen. Ich habe sofort zugegeben,dass ich Sachen genommen habe und habe sie ausgepackt. Das war Kleidung von C und A im Wert von ungefähr von 60 Euro. Daraufhin wurde die Polizei gerufen und sie sind mit mir nach Hause gekommen um zu gucken , ob ich noch mehr Sachen von C und A habe. Ich habe der Polizei sofort gesagt ,dass es noch Sachen gibt die ich geklaut habe ,aber ich habe auch Sachen von diesem Laden,die ich gekauft habe. Zu Hause habe ich Sachen aus dem Schrank geholt und die Polizei zusammen mit einer Mitarbeiterin aus C und A haben einiges migenommen. Sie haben Sachen im Wert von ungefähr 300 euro genommen ,aber da waren auch meine Sachen,also die die ich bezahlt habe, nur konnte ich das nicht nachweisen weil die Quittung nicht mehr da war.Ich habe eine Anzeige gekriegt. Vorher hatte ich noch keine Anzeigen in meinem Leben und war auch nie aufgefallen. Die Polizei hat gesagt,dass ich mich richtig benommen habe ,dass ich alles zugegeben habe. Nun frage ich mich wie es weiter geht und was auf mich zukommt.Wie konnte die Strafe aussehen? p-s wenn es wichtig ist ,das Einkommen meiner Familie ist sehr gering,wir bekommen nämlich ALG2
7 Antworten
Mal abgesehen davon, dass die nicht mit dir mitgehen dürfen und deine Sachen durchsuchen dürfen. Ist es nicht wirklich erlaubt zu behaupten, dass es geklaut ist ohne beweise....
Das gleiche ist mir auch passiert bei CA kannst du mir villt sagen was danach daraus geworden ist??!!!
ohne durchsuchungsbeschluss hättest du die polizei garnicht reinlassen sollen.
Die Geldstrafe könnte bei ca. 40 - 90 Tagessätzen liegen. Ich gehe davon aus, dass die 90 Tagessätze (dann würde ein eintrag ins Führungszeungis erfolgen) nicht überschritten werden. Die Höhe des Tagessatzes bemisst sich nach deinem monatlichen Einkommen.
jaja, aus Sicht der Polizei hast Du alles richtig gemacht. Aus Sicht einer effektiven Strafverteidugung hättest Du dich am besten gar nicht geäußert, und erst mit deinem Anwalt besprochen.
Hatten die einen Durchsuchungsbeschluss, oder haben Gefahr im Verzuge geltend gemacht? Oder hast Du die freiwillig auf ein Kaffekränzchen hereingebeten?