Ich bezahle in Polen Bauernrente (Krus) und in Deutschland habe ich einen Minijob 450,00 bekomme ich nun später 2 Renten?

6 Antworten

Ja.

Beim Minijob muss man unterscheiden. Entweder man zahlt Rentenversicherungsbeiträge oder nicht. Man hat und hatte das Wahlrecht.

Wenn man Rentenversicherungsbeiträge bezahlt bekommt man aus den eingezahlten Beiträgen eine (kleine) Rente.

Bezahlt man keine Rentenversicherungsbeiträge dann bekommt man, wenn man anderweitig aus anderen Beiträgen eine deutsche Rente bekommt, diese etwas aufgestockt. Da es aber keine Pflichtbeiträge sind begründen sie alleine keinen Rentenanspruch.

Wie finde ich heraus was bei mir stimmt.

a) auf dem Gehaltszettel wird das vermerkt.

b) ich kann meinen Arbeitgeber fragen

c) ich kann drv-bund de kontaktieren und dort eine Auskunft über meine dort gespeicherten Daten, Rentenansprüche usw bekommen.

d) ich kann einen Termin beim Landratsamt mit einem Rentenberater machen und der wird mich dann persönlich beraten sobald er die Unterlagen der Rentenstelle hat.

DerHans  24.02.2019, 18:54

Die Beiträge für einen 450 € Job SIND Pflichtbeiträge. Sie begründen sogar eine EM-rente, wenn man 36 Beiträge in den letzten 5 Jahren nachweisen kann. Natürlich eine Minirente

So ist es. Wenn du in beiden Ländern einen Rentenanspruch erwirbst, bekommst du auch zwei Renten. Da es ein Sozialabkommen zwischen DE und Polen gibt, musst du aber keine zwei Anträge stellen - bei einer stelle reicht.

Voraussetzung für eine Regelaltersrente in DE ist, dass du 60 Beitragsmonate erfüllst. Wenn du die Rentenversicherungspflicht für den Minijob nicht abgewählt hast (also Beiträge zur RV zahlst), zählen die Monate als vollwertige Beitragszeit. Die Rente daraus ist natürlich gering (momentan 1 Jahr Minijob mit monatlich 450 € = 4,57 € Monatsrente).

Ob du Beiträge zahlst, siehst du an deinem Lohnzettel. Die Beiträge betragen 16,20 € (3,6% von 450 €, da dein Arbeitgeber 15% zahlen muss).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, seit einiger Zeit werden auch bei 450€ Jobs Rentenbeiträge fällig. Man kann diese aber auch bei der Aufnahme des Jobs widerrufen, dann bekommt man diese nicht abgezogen und hat auch keinen Anspruch auf spätere Rentenzahlung. Da du wie aus deinem unten stehenen Beitrag ersichtlich ist, Bescheid von der Rentenversicherung bekommen hast, hast du dann natürlich einen Anspruch, wenn du 5 Jahre insgesamt eingezahlt hast. Du bekommst dann eben, da du auch aus Polen Ansprüche hast, tatsächlich zwei Renten.

bozoma19 
Fragesteller
 24.02.2019, 02:26

Hallo Klaraaha seid 10 Jahren habe ich diesen 450,00 Job , die werden aber nicht zurück gerechnet oder , das heißt erst seid einiger Zeit sind Rentenbeiträge fällig.Weißt du zufällig ab wann ?

Klaraaha  24.02.2019, 07:39
@bozoma19

Eigentlich schon seit vielen Jahren. Allerdings mußte man damals bei Beginn eines Minijob dem Arbeitgeber mitteilen, ob man rentenversichert sein möchte. Seit etwa zwei Jahren ist es umgekehrt, da muß man bei Neubeginn eines Minijob es schriftlich beim AG hinterlegen, dass man nicht rentenversichert sein will, denn sonst muß der AG automatisch Rentenversicherungsbeiträge abführen.

DerHans  24.02.2019, 18:51
@bozoma19

Natürlich nur die Monate, wo du Beitrag gezahlt hast, zählen. Du musst mindestens 60 Beiträge entrichtet haben.

Joshua18  28.02.2019, 21:53
@bozoma19

Die werden erst seit 2013 fällig.

Da hat damals die Sozen Schröder Regierung mal wieder grossen Mist gebaut. Und jetzt kommt auch noch der Heil mit seiner Grundrente, die aber 35 Beitragsjahre voraussetzt. Und was ist mit den Minijobbern die nichts einzahlen konnten? Diese ganzen Sozen-Politik ist doch nur ein einziger Murks! Nee liebe Leute, so geht das nicht! Da müsst ihr Euch schon was Intelligenteres einfallen lassen, als das was Genosse Heil jetzt vorlegt!

Deutsche Rente gibt es meines Wissens erst, wenn du mehr als 5 Jahre Rentenbeiträge gezahlt hast. Auf Minijob gibt es nichts.

bozoma19 
Fragesteller
 23.02.2019, 18:54

Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof

okieh56  25.02.2019, 00:16

Das ist falsch! Minijobs sind RV-pflichtig und zählen als volle Beitragsmonate. Allerdings kann man die Versicherungspflicht abwählen - dann zahlt man keine Beiträge und hat auch keinen Rentenanspruch.

Für den 450 € Job bekommst du nur eine Minirente. Die bekommst du aber auch nach Polen überwiesen. Voraussetzung natürlich, dass du auch die 3,6 & Beitrag zahlst.