ich bekomme noch Verletztengeld wg. eines Arbeitsunfalls. Habe die Altersrente zum 1.12. beantragt. Bekomme ich trotzdem weiterhin noch Verletztengeld?

3 Antworten

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Nein, der Anspruch endet mit Beginn der Rente.

EgonL  22.11.2015, 15:58

G E N A U  !!!!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Verletztengeld

Der Anspruch auf Verletztengeld endet,

...
mit z. B. Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters (alles Leistungen der Deutschen Rentenversicherung) oder anderen, vergleichbaren Geldleistungen, die im § 50 Abs. 1 Satz 1 SGB V genannt werden, sofern diese Leistungen nicht mit dem Arbeits-/Wegeunfall oder der Berufskrankheit in Zusammenhang stehen, die zu dem Anspruch auf Verletztengeld geführt hat.

Ich denke, nein.

Verletztengeld erhälst Du solange, wie Aussicht besteht, dass sich Dein Gesundheitszustand in soweit verbessert, dass Du wieder erwerbsfähig wirst und ggf. durch eine Umschulung Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. 
Solange Dir ein D oder H-Arzt bestätigt, dass bei Deinem Genesungsprozess noch kein Endstand erreicht ist, hast Du Anspruch auf Verletztengeld von der BG.!

OK? wieder erwerbsfähig !!!!!