wie geht es nach den 78 Wochen Verletztengeld durch die Berufsgenossenschaft weiter?

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Das ist nicht pauschal zu beantworten. Im Gegensatz zur Krankenkasse, wo der der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen automatisch endet (das sog. Aussteuern) ist der Wegfall des Verletztengeldes an zwei Bedingungen gebunden die im § 46 Abs. 3 Satz 2 SGB VII festgehalten sind: "Wenn mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit nicht zu rechnen ist und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erbringen sind" heisst es da.

Die BG muss also feststellen das Arbeitsfähigkeit nicht mehr eintritt (das geht über einen Arzt und/oder ein Gutachten) und keine berufliche Rehamaßnahme möglich ist wie z. B. eine Wiedereingliederung, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, Umschulung etc.

Es ist Aufgabe der BG diesen Zeitpunkt im Blick zu behalten, denn bis dahin muss sie tätig werden. Nimm Kontakt mit der BG auf und lass dich beraten, nicht wenige fallen zu diesem Zeitpunkt in ein Loch wenn bis dahin keine Leistungen etwa der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente z. B.) festgestellt oder Entscheidungen über eine berufliche Reha getroffen worden sind. Hast du bereits solche Renten beantragt? Wenn ja, wie ist die Entscheidung dazu ausgefallen? Wann läuft die 78. Woche ab? Wichtig ist auch dein Alter, denn ältere Versicherte (etwa ab dem 45. Lebensjahr) bekommen in der Regel keine Umschulung mehr.

Die Feststellung der Rente durch die BG wird um oder erst nach dem Zeitpunkt des Wegfalls des Verletztengeldes möglich sein da der Tag nach dem Wegfall des Verletztengeldes als Rentenbeginn festgesetzt wird und die Gutachten möglichst nah an diesem Zeitpunkt liegen müssen um eine verwertbare Einschätzung deines Gesundheitszustandes zu bekommen.

Wenn das Thema 78. Woche bei dir akut ist solltest du engen Kontakt mit der BG und deinem Rentenversicherungsträger halten, beide können dir sagen wie es in deinem konkreten Fall weitergehen wird.

Kann man das in nach in einen noch beantragen wenn es sich um Berufskrankheiten handelt

Am Besten kann Dir diese Frage Deine Unfallsachbearbeitung beantworten. Die BG muss prüfen ob und wann Du wieder am Arbeitsleben teilnehmen kannst. Deshalb wird durch die BG geprüft werden was (für alle Beteiligten- Du als Versicherter-Dein Arbeitgeber und die BG) das vernünftigste ist. Das kann weiteres Verletztengeld sein, aber auch eine befristete oder auch unbefristete Rente. Lass Dich am besten beraten.

Das ist nicht so einfach zu beantworten da die Bg dich nur aussteuert wenn es keine aussicht mehr auf Arbeitsfähigkeit gibt.

Solltest du keine Aussicht mehr aus Arbeitsfähigkeit hast so solltest du auf jedenfall einen Rentenantrag bei der BG sellen oder aber ein antrag auf umschulung

dann stellst du einen Antrag auf Rente, die Rente ist dann erstmal befristet.

erst einmal danke für die schnelle Antwort. Aber wer zahlt in der Zeit wo der Rentenantrag läuft?

@UweLudi24

Für die Zeit nach dem Wegfall des Verletztengeldes und in der du nicht arbeiten kannst (also kein Einkommen hast) und du keine berufliche Rehamassnahme machst für die Übergangsgeld gezahlt wird springen Rentenversicherung (falls du eine Rente beantragt hast) und ggf. Arbeitsagentur mit Arbeitslosengeld (falls dein Arbeitsverhältnis beendet wird) ein. Beide Leistungsträger können ihre Zahlungen mit denen der BG verrechnen, auch nachträglich.