fristlose wohnungskündigung bei hartz 4

14 Antworten

ganz einfach, die 4 Tage gehen sowieso nicht. Geh mit dem Schreiben zur ARGE, leg das Schreiben vor. So einfach kann die Wohnung nicht gekündigt werden, in dieser kurzen Frist sowieso nicht. Woher die 300.- für den Anwalt kommen, möchte ich auch mal wissen. Setz Dich umgehend mit dem Amt in Verbindung. Evtl. kommt hier auch eine Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Nötigung in Betracht

So schnell geht das nicht...Da muß der Vermieter erstmal ne Räumungsklage einreichen....Damit muß er auch durchkommen,was möglich ist wenn du z.B. 3Monate keine Miete gezahlt hast....

habe keinen cent mietschulden, und hatte ich auch nie

@entoine24

Dann muß er dir die Kündigungsfrist gewähren,wie im Mietvertrag steht,es sei denn du bist richtig derb als Mieter...

Dein Vermieter kann Dir fristgerecht kündigen. Eine fristlose Kündigung kann er versuchen, wird damit aber nicht durchkommen. Bleib mal locker. Er kann Dich nicht einfach vor die Tür setzen.

Wenn er einen Anwalt beauftragt, muss er ihn auch bezahlen und nicht Du. Wenn Du einen Anwalt beauftragst, musst Du ihn auch bezahlen. Da Du wenig Einkommen hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen (Amtsgericht)

Um deine Frage korrekt und ausführlich zu beantworten ist leider mehr "Input" nötig.

Welche Gründe liegen vor? Welche Gründe sind gerechtfertigt, welche nicht? Auch wenn es um das Privatleben geht, pauschal ist eine Antwort nicht möglich.

Generell gilt: eine Frist von 4 Tagen zur Räumung der Wohnung ist nicht zulässig. Zuerst muss eine Räumungsklage durch den Vermieter gestellt werden... Bis diese Rechtskräftig wird vergeht bestimmt noch ein halbes Jahr.. und dann räumt dir das Gericht selbst im schlimmsten Fall noch eine "humanere" Frist ein, als der Vermieter.

Es geht um die Anwaltskosten, da sind die Gründe doch unwichtig.

Vermieter müssen immer eine Kündigung begründen, egal ob fristgerecht oder fristlios. Womit wurde deine Kündigung begründet? Ohne Begründung ist sie unwirksam. Trotzdem rate ich dagegen Widerspruch einzulegen (Einwurfeinschreiben), bestreite darin die eventuell angegebenen Gründe. Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Du müsstest also hier berichten, was evtl. im Kündigungsschreiben steht. Zur Durchführung einer Kündigung braucht es keines Anwaltes, da bleibt der V. auf seinen Kosten sitzen. Ob du einen Anwalt brauchst, erschließt sich mir derzeit nicht. Auf jedenfalls hast du zunächst Anspruch auf Beratungsbeihilfe (kostet dir in der R. 10,00 Euro. Vordrucke dazu hat jeder Anwalt. Auch hättest du Anspruch auf Prozesskostenhilfe falls du keine Reichtümer aufgehäuft hast. Du schreibst "der V. möchte mich kündigen", das wäre noch keine solche. Erst wenn sie dir schriftlich (vom Vermieter bzw. den Vermietern unterschrieben) zugestellt ist, ist sie vollzogen. Beauftragt der V. einen RA, so muss dieser eine Originalvollmacht des V. beifügen, fehlt sie, ist die K. unwirksam