Ich arbeite für 600 EURO im Monat, wieviele Urlaubstage stehen mir rechtlich zu?
5 Antworten
Auch im Rahmen eines Minijobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden. Dabei ist ausschließlich relevant, wie viele Werktage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet und nicht wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.
Quelle: minijob-zentrale.de
Die Sachaussage ist trotzdem sachlich richtig, weil sie grundsätzlich gilt!
Nach sechsmonatiger Wartezeit (BUrlG §4) hast Du einen Anspruch von mindestens 24 Werktagen Urlaub jährlich (BUrlG §3 Abs.1).
24 Tage im Jahr sind bei 6-Tage-Woche üblich. Egal was Du verdienst. Monatlich also 2 Tage, die Du erwirtschaftest, auch schon in der Probezeit.. nehmen kannst Du sie zu Wunschtermin nach Absprache mit Chef.
puuh - 6 Tage in der Woche arbeiten für 600 Euro im Monat?
nein ich arbeite 2 tage die Woche
4 Wochen a 2 Tage macht 8 Urlaubstage.
Dann verringert sich natürlich dein Mindesturlaubsanspruch entsprechend.
Es kommt nicht auf Dein Einkommen an, sondern auf die Tage, die Du arbeitest.
... es gibt altersbedingte Unterschiede, jedenfalls bei uns. Frage einfach im Personallbüro nach.
es gibt altersbedingte Unterschiede
Die sind nach Europarecht (wegen indirekter Altersdiskriminierung) vom Grundsatz nicht erlaubt - allenfalls in Verbindung mit konkreten sachlichen Begründungen: z.B. zwei Tage mehr Urlaub für Arbeitnehmer über 55 Jahren bei sehr schwerer körperlicher Tätigkeit.
... so ist es!
Sie hat aber keinen Minijob!