Gesetzliche Urlaubstage in der Pflegetätigkeit

3 Antworten

das hängt vom arbeitgeber ab. private träger können das ganz anders handhaben als zum beispiel der öffentliche dienst. im ÖD hängt es vom alter und besoldungsgruppe ab. es gibt listen darüber. und es hängt selbstverständlich auch von der arbeitszeit ab.

Erholungsurlaub

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf einen bezahlten Urlaub bzw. Jahresurlaub. Zu diesem Zweck gibt es im Arbeitsrecht eigens das Bundesurlaubsgesetz, welches den Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Mindesturlaubsdauer regelt. Die in Betrieben übliche Regelzeit für den Urlaub liegt in Deutschland momentan zwischen 5-6 Wochen. Der gesetzliche Mindesturlaub für ein Jahr liegt aktuell bei 20 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche arbeitet, oder bei 24 Tagen, wenn der Arbeitnehmer eine 6-Tage-Woche ausübt. Hierüber hinaus kann im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag eine individuelle Anzahl von Urlaubstagen für den Urlaub des Jahres festgehalten werden.

Der Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht aber erst nach einer Tätigkeitsdauer von 6 Monaten in dem Unternehmen. Was viele nicht wissen ist, dass hier das Kalenderjahr entscheidend ist. Beginnt das Arbeitsverhältnis im September eines Jahres, so kann die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr erfüllt werden. In dieser Situation tritt der Paragraph 5 des Bundesurlaubsgesetztes in Kraft, der eine Bezugmöglichkeit von Teilurlaub vorsieht. Viele Unternehmen haben keine Ahnung von dieser Regelung und verweigern den Teilurlaub, weil sie sich auf die Grenze von 6 Monaten beziehen. http://www.ulmato.de/urlaubsanspruch.asp


Gesetzlicher Urlaubsanspruch ist für Arbeitnehmer aller Branchen zunächst gleich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Abweichendes kann ein Einzel- oder Tarifvertrag regeln. Dabei ist eine Schlechterstellung des Arbeitnehmers jedoch nicht möglich.