Wie Hundeverbot in der Hausordnung umgehen?

17 Antworten

wenn bei Dir ein in der Hausordnung ein *Haustier Verbot* aufgeführt ist, ist dies gültig...denn du hast dieses unterschrieben...hattest also Kenntnis über diese Klausel.

Sprich mit den Eigentümern und bitte diese um die Erlaubnis für eine Ausnahmebewilligung. Wenn sie diese ablehnen wirst Du Dich daran halten müssen.

Ein generelles Haustierverbot ist NICHT gültig. Aber Hunde und Katzen dürfen durch Eigentümerversammlungen durchaus verboten werden.

@dasadi

Wenn es schriftlich festgehalten und einheitlich akzeptiert und unterschrieben worden ist...z.B. in einer Eigentümer Versammlung... so ist es rechtsgültig...und kann durchaus zu einem Rechtsfall vor Gericht werden.

Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Parterre Wohnung mit eigenem und direktem Zugang handeln würde

@xttenere

Kleintiere können nicht verboten werden, auch nicht durch den Beschluss einer Eigentümerversammlung, das ist unmöglich.

@dasadi

Kleintiere wie Hamster ...Meerschweinchen etc. nicht. Bei Vögel bin ich mir aber nicht sicher....wegen der *Lärmbelästigung*...aber bei Hunden und Katzen wäre das Verbot gültig.

Hab mich vielleicht am Anfang etwas undeutlich ausgerückt...mein Fehler

Sofern die für alle Miteigentümer von diesen mehrheitlich
beschlossene Hausordnung die Hundehaltung innerhalb einer Wohnanlage
verbietet, hat der Miteigentümer diese Verpflichtung auch seinen Mietern
unter Hinweis auf die bestehende Gemeinschaftsordnung weiterzugeben.

Die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter , kann einen Unterlassungsanspruch erfolgreich gerichtlich geltend machen.

Du denkst darüber nach, das Verbot zu umgehen.

Zwei Fragen.

Wie unbeliebt willst Du Dich denn im Haus machen?

Was machst Du, wenn sich ein anderer nicht an die Hausordnung hält?

Halte die Hausordnung ein oder sprich mit den Nachbarn über eine Änderung, von mir gibt es keinen anderen Tipp.

Ich bin Vermieter .. es gibt ein Hausverwalter .. wenn sie selbst mal vermieten wissen sie dann wie egal Ihnen das ist wie unbeliebt sie sich bei andern machen im Haus .. ich hab die Wohnung bis jetzt nur einmal gesehen, kassiere aber schon seit 2,5 Jahren von da Miete, da können sie sich denk vorstellen wie egal mir das ist

@User17384

Für solche Typen habe ich null Verständnis und wünsche Ihnen den größten möglichen Ärger mit dieser Sache.

Und ich wünsche Ihnen, dass es allen anderen egal ist, wie es Ihnen geht.

Für mich sind Sie einfach nicht sozial genug, um hier überhaupt eine Antwort zu bekommen.

Ja wenn man sozial ist wird man nicht erfolgreich.. besitze mehrere Objekte und mir geht's finanziell prima.. denken Sie an meine Worte ;)

@User17384

Mit dieser Einstellung könnten Sie bei gut verwalteten Gemeinschaften mit geordenten Verhältnissen und sozial starken Miteigentümern und Bewohnern argen finanziellen Schiffbruch erleiden!

Klagt die Gemeinschaft sehen Sie alt aus und werden sich einer evtl., gerichtlichen Anordnung zu fügen haben.

Dafür ist man Rechtschutzversichert... hätte des Öfteren schon klagen von andern Wohnungen von mir .. das regelt mein Anwalt allein.. brauch da nicht mal zu erscheinen vor Gericht.. wer sich genug absichert.. fällt nicht allzutief

@User17384

man fällt vielleicht nicht allzu tief....macht sich aber keine Freunde damit.

@User17384

Hochmut kommt vor dem Fall.

@User17384

Eine Rechtschutzversicherung übernimmt einen Fall nicht, wenn von vornherein feststseht, dass der Klient durch aktuelle Rechtslage im Unrecht ist und nciht gewinnen kann. Wenn man der Beklagte ist, übernimmt sie zwar, das ändert aber nichts an der Entscheidung des Gerichts.

Das Verbot kann ohne Erlaubnis der Mehrheit der Eigentümer nicht umgangen werden, kommt wahrscheinlich auch darauf an, wie groß der Hund ist.

Wenn der Hund zB nicht in der Wohnung  gemeldet ist....

Hunde werden nicht gemeldet. Die sind da oder sind nicht da.

Und in Deinem Fall, wenn ein Hund da ist, verstößt das gegen die Hausordnung.

Da der Hund dann nur als Gast gelten würde.

Ein Hund kann nicht als Gast gelten, sondern der Hundehalter.

Kommt da einer zu Gast und schleppt einen Hund mit für ein paar Stunden, ist das sicherlich nicht so wild.

Ist der Hundehalter jedoch dort Wohnhaft, dann geht das natürlich nicht. Der ist dann kein Gast und somit auch sein Hund nicht.

Das geht noch weiter, stell Dir mal vor, ein Pflegehund, der bei jemand nur eine oder zwei Wochen bleibt. Ich habe bereits erlebt, dass auch in solchen Fällen bereits Mieter fristlos gekündigt wurden, was nach gerichtlicher Auseinandersetzung hernach dann auch bestätigt wurde. Da geht natürlich auch analog zu Dir als Eigentümer, dass man dann bereits Dir Ärger bereitet, da man den Mieter ja nicht kündigen kann von Seiten der Hausgemeinschaft.

....wie umgehe ich die Hausordnung ? 

Nur durch Deine Idee:

.....die andern Eigentümer abstimmen lassen für eine Ausnahme ?

Wenn die dafür stimmen, dann ist das selbstverständlich möglich.

Könnten die andern zB nichts machen oder ?

Doch. Man wird Dir mittels Hinweis auf die Hausordnung, welche mehrheitlich seinerzeit für gültig erklärt wurde, heimleuchten.

Wie man das macht? Zunächst mittels eines Anschreibens verfasst in Namen der  Hausgemeinschaft udn Klageandrohung, denn die Hausordnung lässt sich auch zwangsweise gerichtlich durchsetzen.

Das ist dann zudem mit Kosten verbunden, was Dein Mietgeschäft unretabel werden ließe - betriebswirtschaftlich eine Katastrophe.

Also mein Tip, frag die anderen, ob sie dies mittragen würden. Wenn ja ja, wenn nicht nicht.

Hunde werden nicht gemeldet. Die sind da oder sind nicht da.

Selbstverständlich besteht für Hunde in einem Haus oder einer Wohnung eine Meldpflicht - schon wegen der Hundesteuer!

@schelm1

Hast Du mal Hundesteuer gezahlt?

Nicht gell? Denn sonst wär Dir aufgefallen, dass man bei der Anmeldung den Hundehalter als Hundebesitzer registriert und nicht den und nicht einen Hund einer Wohnung zuordnet.

Bei Umzug muß das auch nicht umgemeldet werden, das geht automatisch, der Hundehalter zahlt, dem gehört das Tier.

Das hat nichts mit Hund und Wohnung zu tun. Wenn der Hundebesitzer den Hund wo anders unterbringt, interessiert das niemanden.

@feinerle

Hundesteuer wird hier seit Jahrzehnten gezahlt und zwar für die Hunde, die unter dieser Adresse gemeldet sind. Als Zahlungspflchtiger steht der Hundehalter im Bescheid.

@schelm1

Ok, Du hast Recht.... und ich meine Ruhe! Besser so?