ETW: Hausordnung (Teilungserklärung) verbietet Hundehaltung. Trotzdem erlaubt?

3 Antworten

wenn es laut Hausordnung verboten ist,ist es verboten. Einziger Weg wäre eine Duldung(auf höflicher Anfrage) des Tieres,vom Vermieter bzw. anderen Eigentümern oder eine Klage gegen das Verbot,was immer sehr gut ankommt bei Leuten die dieses Verbot aktzeptierten,weil sie keine Flohträger im Haus haben wollen.

Lebensfremd oder nicht, ist hier nicht die Frage. Die ist, kann um ggf. was Lebensfremdes aus der Teilungserklärung entfernt werden ? Leider nein, ohne diese Teilungserklärung für ungültig zu erklären. Oder aber, dieses Verbot wird einstimmig außer Kraft gesetzt, nicht aufgehoben.

Wenn das Verbot der Hundehaltung aber nur in der HO steht, auf die wiederum in der TE verwiesen wird, dann reicht es doch aus, die HO in der WEG Versammlung zu ändern. Die TE selbst würde ja hier gar nicht weiter tangiert.

@FordPrefect

Wenn in der TE z.B. steht Tierhaltung siehe HO ,würde dies ausreichen ,ja. Viel Glück in der WEG Versammlung und das nächste mal vorm Kauf das, Kleingedruckte lesen und nicht aufs Dorf ziehn und sich dann über den krähenden Hahn aufregen.

Normalerweise kann man eine Hundehaltung nicht ausschließen.. Das ist eine Beschränkung des -Eigentums. Aber das würde ich vor dem Kauf abklären. Du kannst den Hund ja nicht weggeben. Ich war 1990 damit durchgekommen. Habe aber 2000 die Wohnung wieder verkauft ,Da ein Großteil der Weltbevölkerung dort eingezogen war.Ich habe mein Geld durch den Verkauf, fast wieder bekommen, Die Später verkauften bekamen nur die Hälfte wieder. Habe mir wieder ein Haus gekauft.