Tierhaltung Mietwohnung/ Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft

4 Antworten

Entgegen anderslautender Meinungen hier, kann ein generelles Hundeverbot nicht beschlossen werden.

(KG, v. 13. 1. 92 - 24 W 2671/91). Im Übrigen ist dies auch beim Vorliegen einer entspr. Hausordnung Entscheidung des Einzelfalls. Denn es ist konkret zu ermitteln, ob und wieweit die Thierhaltung wegen unzumutbarer Belästigung oder im Interesse einer ordnungsgemäßen Hausverwaltung zu untersagen ist (OLG Karlsruhe, DerWEer 88, 68).

Daher sehe ich angesichts dessen, dass dein Nachbar Katzen hält, keinen sinnvollen Grund, weshalb man dir die Hundehaltung untersagen könnte, sofern es nicht um einen sog. "Kampfhund" geht.

Entscheidend ist, dass es durch die Hundehaltung nicht zu einer Störung des Hausfriedens (z. B. bellen oder Hinterlassenschaften auf gemeinschaftlichem Eigentum) kommt. Nur wenn dies begründet angenommen werden darf, könnte man die Hundehaltung im Einzelfall oder ansonsten nur mittels Vertragsänderung (Gemeinschaftsordnung) verbieten.

Wenn du und dein Kinderhund sich an die vorgenannten Spielregeln halten, braucht dein Nachwuchs nichts zu befürchten und ihr könnt das neue Familienmitglied holen.

Erst die Genehmigung einholen,und dann einen Hund holen.Sonst ziehst Du wieder aus,wenn Du die Genehmigung nicht bekommst.

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durchaus wirksam ein Hunde- und Katzenhaltungsverbot für das Haus aussprechen.

Falls Du Dir mit Genehmigung Deiner Vermieterin einen Hund anschaffst, könnte Deine Vermieterin, falls ein wirksames Verbot durch Mehrheitsbeschluß in der WEG vorliegt, erheblichen Ärger bekommen.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/weg-kann-hundehaltung-verbieten_258_82510.html

Sofern ein entsprechender Beschluß der Eigentümergemeinschaft vorliegt, der die Hundehaltung ausschließt, kann der Vermieter sich nicht anders verhalten. Sie sollten von daher dem Kind den absehbaren Trennungsschmerz vom geleibten Hundewelpen ersparen und ihm einen Plüschhund kaufen; Ein Meerschschweinchen oder anderes Kleingetier hingegen, wäre beschlußmäßig unverdächtig!