Hundehaltung in Mietwohnung-Auch als Besuch verboten?

9 Antworten

Nein, das kann er nicht. Wenn in deinem Mietvertrag kein Wort über Hundehaltung erwähnt wird, kann dich deine Freundin auf jeden Fall besuchen. Selbst wenn dein Vermieter dir Hundehaltung verboten hätte, könnte sie das - es ist ja schließlich nicht dein eigener Hund!

Ihr solltet aber natürlich drauf aufpassen, dass der Hund sich trotzdem friedlich verhält (also nicht am laufenden Band kläfft, nichts beschädigt oder verschmutzt) und keine anderen Hausbewohner belästigt. Dann denke ich nicht, dass dir jemand was vorwerfen kann!

Selbstverständlich darfst du als Mieter einer Mietwohnung Besuch mit Hund(en) bekommen... Hunde dürfen auch mal über Nacht bleiben...

Im Mietvertrag meiner Mutter ist notiert und per Unterschrift beider Seiten abgesegnet, dass Hunde nicht länger als 6 Wochen zu Besuch oder zur Betreuung sich in der Wohnung befinden dürfen...

Und 6 Wochen ist ja schon ein ausgedehnter Besuch... :-))

Alles Gute und Guten Rutsch...

Richtig! Mein großer Pflegehund ist manchmal an 3-4 Tagen hintereinander bei mir (auch über Nacht). Wie oft ich ihn am Tag nach Hause bringe und abhole, geht den Vermieter nichts an. Und wenn Herrchen oder/und Frauchen sich manchmal auch noch in meiner Wohnung aufhalten, ist es ebenfalls kein Problem.

Im Mietvertrag wurde diese nicht untersagt oder erlaubt. Meine Freundin hat jetzt aber einen Hund und wir sind auch öfter bei mir. Kann mein Vermieter mir verbieten, Besuch mit Hund zu empfangen bzw über die Dauer des Besuchs entscheiden?

Der Besuch von Hunden:

Der Vermieter kann es grundsätzlich nicht untersagen, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen. AG Aachen, Urteil vom 18. Oktober 1991, Az: 7 C 374/91 Quelle: WuM 1992, 432. Eine Hundehaltung im Sinne des Mietrechts liegt aber auch dann vor, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt. LG Frankfurt, Urteil vom 12. Januar 1988, Az: 2/11 S 276/87

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Nein, das kann er nicht. Es sei denn, die Freundin verlagert mitsamt Hund ihren Lebensmittelpunkt in Deine Wohnung, oder der Hund stört den Hausfrieden (z.B. durch Dauerbellen).

Was ist rechtlich genau mit Lebensmittelpunkt verlagern gemeint?

@Keksfrau

Sie wohnt praktisch da, duscht und schläft über einen längeren Zeitraum (mehr als 6 Wochen) in der Wohnung ihres Freundes. Sie ist nur noch selten "Zu Hause". Dann muss der Vermieter informiert werden. (Nicht nur wegen der Neu-Feststellung der Nebenkosten-Vorauszahlung)

da kommt das wort gelegentlich in der rechspechung vor -und was das ist ? alos wenn deine freundin 5x pro woche mit hund bei dir schaleft, koennte es probleme geben -aber ma 2 -8x im monat sollte ok gehen...