Hund gebissen. Wie gehe ich versicherungstechnisch vor?

14 Antworten

Nö wenn man seine Hunde auf der Hundewiese miteinander spielen lässt trägt jeder den Schaden am eigenen Hund selber.

Es ist eine simple Zustimmung beider Seiten, dass man auch eine gelegentliche Verletzung in Kauf nimmt.

Ist beim Spielen von Kindern oder beim Sport auch so.

Das kann im Spiel immer mal passieren.

Anders ist es nur, wen ein Hund offensichtlich so aggressiv ist, dass er andere Hunde schwer verletzt und man Zeugen dafür hat wer eindeutig angefangen hat.

Es ist nämlich gar nicht so einfach zu erkennen von wem die Aggression ausgegangen ist.

Die meisten Hundebesitzer merken selber nicht wenn es Zeit wäre das Spiel anzubrechen und zu gehen.

Wird dir dein Tierarzt auch so erklärt haben.

Du hast Deinen Hund bewusst einer Tiergefahr durch andere Hunde ausgesetzt und damit derartige Folgen billigend in Kauf genommen. Von daher hast Du keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die andere Tierhalterin. Auf den Tierarztkosten wirst Du sitzen bleiben.

Alles gute für Deinen Hund!

DerHans  30.12.2012, 12:50

Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.

Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"

Mit der Versicherung hast du ÜBERHAUPT NICHTS zu tun. Deine Ansprechpartnerin ist die Halterin. Das ist völlig unabhängig davon, ob sie eine Versicherung hat. Die schützt nur SIE vor den finanziellen Folgen.

so wie ich das sehe wird es ein problem geben. du schreibst der andere war angeleint und deiner ist hingelaufen.es wäre also nichts passiert wenn dein hund auch angeleint gewesen bzw er auf rufen zu dir zurück gemommenwäre. ich glaube du wirst die tierarzt kosten selber tragen müssen.

Beutelkind  30.12.2012, 10:37

Wo liest Du, dass ein Hund angeleint war under ander nicht??

weserpirat  30.12.2012, 11:01
@Beutelkind

beutelkind, du mußt schon alles lesen und dann erst schreiben!

Oha! Da es ja eine Hundewiese ist auf der es gestattet ist Hunde ohne Leine laufen zu lassen hatte meiner auch keine dran. Der andere Hund war angeleint. Scheinbar wusste Frauchen schon wie ihr Schützling drauf ist!

Beutelkind  30.12.2012, 17:11
@weserpirat

Hallo wesepirat! Keine Sorge: Ich lese eigentlich immer alles, bevor ich schreibe! :) Was ich allerdings unterlassen habe war, die Seite zu aktualisieren, daher ist mir der besagte Kommenta entgangen! Ich gelobe Besserung! :) Herzlichen Dank für Deinen Hinweis und freundliche Grüße vom Beutelkind!

KingLui91 
Fragesteller
 30.12.2012, 10:39

Wie ich ebenfalls erwähnte war es eine Hundewiese auf der es erlaubt ist den Hund ohne Leine laufen zu lassen! Der andere Hund kommt nicht aus meiner Stadt. Der war allen Hunden gegenüber aggressiv und der Biss ging so schnell dass ich zum rufen überhaupt keine Gelegenheit hatte!

Jule59  30.12.2012, 10:47
@KingLui91

Dennoch wird sich die Versicherung der Hundehalterin mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf berufen, dass deinen Hund eine Mitschuld trifft. Ich schätze, auf einem Teil deiner Kosten wirst du sitzenbleiben.

Und: Ein Hund hat nicht ungefragt zu einem angeleinten Hund zu rennen, auch nicht auf einer Hundewiese.

DerHans  30.12.2012, 12:52
@Jule59

Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.

Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"

wendytrendy  01.01.2013, 22:41
@Jule59

Ganz genau und wenn man im Hundetraining war oder sich belesen hat(bevor man sich einen Hund kauft)dann weiß man das man Hunde niemals an und unangeleint zusammenkommen lassen sollte

du bist deinem tierarzt gegenueber erstmal zur zahlung verpflichtet. am ende der behandlung laesst du dir eine ausfuehrliche rechnung geben, die gibst du der "gegnerischen" hundebesitzerin. ob sie dir das geld "aus eigener tasche" wiedergibt oder die rechnung ihrer versicherung einreicht, bleibt ihr ueberlassen. allerdings KOENNTE die gegnerische versicherung bei verletzungen die zwischen zwei unangeleinten hunden entstanden sind, evtl. einen teil der summe nicht erstatten. war dein hund angeleint und der andere nicht, uebernimmt sie die volle rechnung

KingLui91 
Fragesteller
 30.12.2012, 09:27

Oha! Da es ja eine Hundewiese ist auf der es gestattet ist Hunde ohne Leine laufen zu lassen hatte meiner auch keine dran. Der andere Hund war angeleint. Scheinbar wusste Frauchen schon wie ihr Schützling drauf ist!

imba1963  30.12.2012, 09:59
@KingLui91

der ANDERE war angeleint und deiner ist hingerannt und wurde gebissen? ohne als "buhfrau" dastehen zu wollen - wenn sich deine "gegnerin" stur/quer stellt koennte es damit (rechtliche) probleme mit der uebernahme der rechnungssumme geben.

DerHans  30.12.2012, 12:49
@imba1963

Genau das ist ja der Sinn der Halterhaftpflicht. Diese klärt die Rechtslage, weist unerechtigte Ansprüche zurück und befriedigt die berechtigten Ansprüche.

Beim Halterrisiko kommt es im übrigen nicht auf die "Schuld" an. Hier greift die "Gefährdungshaftung"

KingLui91 
Fragesteller
 30.12.2012, 14:28
@DerHans

@ DerHans, könntest du das ein wenig anschaulicher erklären!? Ich bin mit keiner Schuld bewusst. Allein da es sich auf einer Hundefreilauffläche zugetragen hat auf der in diesem Moment mindestens 15 Hunde ohne Leine spielten. Von denen hätte es ja jeden treffen können.