Darf man Sachen deutlich überteuert verkaufen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
MIT MÜLL WIRD VIEL GELD VERDIENT !! Wir leben in der sozialen Marktwirtschaft. Dort regeln Angebot und Nachfrage den Wert (Preis) von Waren und Dienstleistungen.

Was selten und knapp ist steigt und was es im Überfluss gibt, weil es niemand haben will fällt im Preis.

2015 wurde ein Bild von Picasso für 179 Millionen Dollar verkauft. Also eine Leinwand und etwas Farbe - mehr nicht! Der Käufer auch letztendlich nicht die Leinwand mit etwas Farbe gekauft, sondern sein Bedürfnis befriedigt, dieses weltweit nur ein Mal existierende Bild zu besitzen. 

Solchen Menschen geht es auch nicht ums Geld, dass hat schließlich jeder irgendwie. Vor ihm hatte es ein anderer und davor wahrscheinlich auch schon andere. Und jedes Mal wenn es wieder auf dem Markt war, wurde es mit enormer Wertsteigerung erneut verkauft. Und so wird es weiter gehen.

Was ich damit sagen will ist, dass bis auf wenige Ausnahmen Vertrags- und Preisfreiheit zwischen den Vertragsparteien herrscht.

Eine Ausnahme ist der Wucher. Allerdings setzt Wucher das Ausnutzen einer Notlage oder Schwächesituation eines anderen voraussetzt. Einem Spielsüchtigen wissentlich immer wieder neues Geld zu immer höheren Wucher-Zinsen zu leihen, wäre z.B. ein Fall von Wucher.

Es gilt der Grundsatz nach "Treu & Glauben" zu handeln. Das heißt, solange beide Vertragspartner sich freiwillig auf etwas einlassen ohne sich in einer Abhängigkeit zu befinden ist jeder Preis frei verhandelbar.

"Ich muss nicht - aber ich kann wenn ich will"

Warum bezahlen Typen in einer Nachtbar für die "Puffbrause" 250,- EUR, die im Supermarkt nur 15,- EUR kostet? 

Für dein Beispiel mit der dicken Frau beim missglückten Kleiderkauf ist auch schnell erklärt.

Die Pflicht zur Bezahlung des kaputten Kleides ist vollkommen unabhängig von der Kaufabsicht der Frau.  Hier gilt das Verursacherprinzip. Wer anderen einen Schaden zufügt ist zum Schadenersatz verpflichtet. Gegen dieses Risiko kann man sich günstig durch eine Haftpflichtversicherung absichern. Genau für solche Fälle ist diese Versicherung gedacht.

Mit dem Abschleppdienst und dem unerlaubten Parken ist es auch nicht ganz so einfach. Der Grundstückseigentümer muss keine fremden Fahrzeuge auf seinem Grund und Boden dulden und kann diese in Form der Selbsthilfe auch entfernen lassen. Allerdings ist Selbsthilfe nur unmittelbar gerechtfertigt. Steht der Wagen da schon ein paar Tagen, ist es keine Selbsthilfe mehr.

Wer die Musik bestellt - bezahlt.

Vertragspartner des Abschleppers ist der Grundstückbesitzer. Das heißt dieser muss zunächst die Forderung des Abschleppunternehmen bezahlen.

Zwar kann er die Kosten vom Verursacher (Falschparker) zurück verlangen, doch unter Umständen nur über den zivilrechtlichen Weg, also durch eine Zivilrechtsklage. Und erkennt das Gericht dann nicht eindeutig diese Selbsthilfe an, bleibt er womöglich auf einen Teil seiner Forderungen sitzen. Hinzu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Also risikolos geht sowas nicht ab. Und um den Falschparker mit möglichst hohen KOsten zu bestrafen, setzt zunächst voraus, dass er sämtliche Abschlepperpreise vergleicht und sich dann für den höchsten entscheidet. Das wiederum ist jedoch unzulässig.

Und deine Rolle Klopapier kannst du auch durchaus höher verkaufen. Warum nicht? Schnell verdientes Geld unter Umständen.

Du musst auch nur einen Käufer finden, der dir den Kaufpreis bezahlt. Das ist alles.

Bei Ende des 2. Weltkriegs haben die Menschen Milliarden für ein Brot von Gestern bezahlt.

Geld ist nichts anderes als das Vertrauen in ein Versprechen und das dieses gehalten wird. Ansonsten ist es nur schnödes Papier.

2008 wurden wir das letzte Mal daran erinnert.

Wie viel würdest du den selbst für unbrauchbaren Müll ausgeben wollen?

Genau - so denken viele andere auch!

Top-Antwort, danke, LG.

das sind ja zwei paar Schuhe, klar kann man beim Verkaufen den Preis angeben, den man will, so lange der Verkäufer die Umstände klar erkennen kann. Habe auch auf Amazon schon so überteuerte Preise gesehen, mir wurde mal erklärt, dass Händler das machen, wenn sie kurzfristig keine Ware haben, aber ihre Konditionen nicht verlieren möchten. So kauft es keiner, aber sie haben ein Angebot.

Was man nicht darf, Leute hinter's Licht zu führen. Indem man z.b. eine Verpackung eines teuren Handys anbietet zum  Preis des Handys und den Eindruck erweckt, man bietet das Handy und nicht die Verpackung. Das muss deutlich aus dem Angebot hervorgehen. 

Die Beispiele: das zerstörte Teil muss ersetzt werden und der Preis ist der Ladenpreis, der war ja auch wohl in Ordnung, sonst hätte die Frau sich nicht dafür interessiert. Und wer falsch parkt, muss die Kosten parkt, der muss halt die Kosten tragen und es muss nicht nach dem günstigsten Abschlepper gesucht werden.

Wer meint, dass das zu teuer ist, der muss halt vor Gericht und das entscheidet dann, ob das noch angemessen ist oder nicht. Einen gehobenen Preis muss man aber halt in Kauf nehmen. 

Ähnlich wie bei den Schlüsseldiensten, die gerne überteuerte Preise in Anspruch nehmen. Meist kommt man dagegen nicht an. 

Darf ich eine halbe Rolle Klopapier auf Ebay für 85000€ anbieten?

Ja, du darfst das ANBIETEN.

Es gibt den Wucher paragraphen, wo man ichh musss jezt raten... nicht mehr als das 3 Fache des handelsüblichen Preises anrechnen darf. (bin kein Jurist.)

Wenn Dir aber bei Ebay etwas zu diesem Preis abkauft, dann ist es das Problem des Käufers. Ich sehe das so... der Käufer bestimmt in diesem Moment den handelsüblichen Preis.

Als Käufer hast Du eh schon das Geld auf dem Konto, bevor Du eine Ware verschickst. Alles andere wäre dumm.

Das Geld würde ich freihwillig nicht wieder rausrücken. Auch von Drohungen mit einem Rechtsanwalt lasse ich mich nicht beeindrucken. Das macht ein Käufer ohnehin nicht. Der Anwalt ist in der Regel teurer als das beanstandete Produkt.

Mario

 Das sind ja unterschiedliche Sachen, die durch beschreibst!

Du darfst alles zu irgendeinem Preis zum Beispiel bei eBay anbieten, wenn du dem Verkäufer eindeutig mitteilst, was du ihm verkaufst, damit er nicht meint für irgendwas anderes den Betrag zu bezahlen… Die letzten Tage war hier ein Spezi auf der Seite, der eine leere Originalverpackung bei eBay angeboten hat und sich über die Auseinandersetzung mit dem  Käufer wunderte, weil seine Beschreibung nicht ausdrücklich hergab, dass es nur ein leerer Karton sei…  Das ist natürlich nicht o. k.! 

Mit dem Parkplatz und dem Abschleppen beispielsweise gilt, dass es kein absurd hoher Kostenfaktor sein darf für das Abschleppen -  es muss sich im Bereich des Normalen bewegen. Es muss gewisse Relationen erfüllen. Ob der Begriff jetzt hier juristisch exakt stimmt und passt weiß ich nicht, aber es ist so eine Art Schadensminderungspflicht. D.h. du musst dem Schädiger den Schaden so gering als möglich halten und nicht unnötig vergrößern.

Mit dem zerrissenen Kleid ist es so eine Sache Wenn das vor Gericht geht, könnte die Frau, die das Kleid zerrissen hat, sogar darauf bestehen, dass sie dem Geschäft nur dessen Einkaufspreis ersetzen muss, da sie dem Geschäft ja nur den entstandenen Schaden ersetzen muss, nicht aber den (potenziellen) Gewinn!  Wenn zum Beispiel das Geschäft das Kleid für 100 € beim Hersteller einkauft und für 200 € im Geschäft zum Kauf anbietet, könnte die Frau, die das Kleidungsstück zerrissen hat, darauf bestehen dem Geschäft nur 100 € ersetzen zu müssen, weil sie dem Geschäft ja keinen Gewinn zahlen muss, sondern nur den entstandenen Schaden ausgleichen. 

T3Fahrer