Hund in Eigentumswohnung halten?

3 Antworten

Die Hausordnung wird sicher über eine Eigentümerverrsammluing erstellt worden sein. Da ist dann auch eine mehrheitliche Genehmigung dieser Eigentümerversammlung erforderlich.

schelm1  14.05.2020, 10:45

Sofern es sich um die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung handelt, ist jeder Miteigentümer daran gebunden und verpflichtet, dies auch Mietern entsprechend auf zu erlegen.

Sofern es sich um die von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung handelt, ist jeder Miteigentümer daran gebunden und verpflichtet, dies auch Mietern entsprechend auf zu erlegen.

Normalerweise nicht - wenn es in der Hausordnung so geregelt ist. Die Hausordnung wurde entweder vom Bauträger erstellt oder später mittels Mehrheitsbeschluss in einer ETV beschlossen.

Allerdings ist ein generelles Verbot wohl unzulässig - zumindestens ggü. Mietern. Das gibt die Rechtsprechung zum Mietrecht nicht her. Eigentümer werden jedoch anders behandelt! Da dieses das ja beschlossen haben. Wenn Dein Freund damit nicht einverstanden gewesen wäre, hätte er den Beschluss anfechten müssen. Jetzt kann er dagegen nichts mehr machen. Hat er die Wohnung gekauft, als dies in der Hausordnung bereits so geregelt war, dann hätte er die Wohnung nicht kaufen dürfen, wenn er einen Hund halten will (oder eine Person seines Hausstandes).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung