Hundeverbot in Hausordnung für Eigentümer wirksam?

11 Antworten

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In Eigentümerversammlungen gibt es Beschlüsse, die nur einstimmig gefasst werden können und solche, wo einfache Mehrheit der Anteile genügt.

Wie das jetzt bei Hundehaltungsverbot ist, kann ich nicht sagen, jedoch erscheint es mir höchst zweifelhaft, in einer Eigentumswohnanlage ein Hundehaltungsverbot zu beschließen.

Im Gegensatz zum Mietrecht, wo es vor allem durch Gerichtsurteile Vorgaben gibt, können diese im Eigentum nicht greifen, denn schließlich können die Eigentümer selbst beschließen, was alles in ihren Wohnungen kreuchen und fleuchen darf.

Falls nun eine Eigentümergemeinschaft auf die Idee kommt, Hundehaltung durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung zu verbieten, würde das für alle Bewohner bedeuten, dass sie ihren vielleicht schon vorhandenen Hund abschaffen müssen. Betroffene Hundehalter oder deren Mieter können sich bestimt erfolgreich gegen einen solchen Beschluss wehren. Der Vermieter des Hundehalters müsste nachträglich die Erlaubnis zur Hundehaltung widerrufen, was ihm mit großer Wahrscheinlichkeit einen Gerichtsprozess einbringen würde. Also würde er eher selbst gegen den Beschluss vorgehen, wenn er in der Versammlung gegen ihn beschlossen worden wäre.

Gibt es in der Wohnanlage noch keinen Hund, hätten es die Eigentümer zwar leichter einen einstimmigen Beschluss gegen Hundehaltung herbei zu führen, aber warum sollten sie das tun? Jeder der Eigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt, könnte mal in die Situation kommen, dass er einen Blindenführhund braucht oder einen Therapiehund oder einfach nur einen Hund gegen die Einsamkeit im Alter. Er müßte dann schon wieder daran denken, dass er in so einem Fall womöglich gegen die Eigentümergemeinschaft prozessieren müßte, um das durch zu setzen.

Schließlich würde ein Hundehaltungsverbot auch den Verkaufswert der eigenen Wohnung u. U. sehr beeinträchtigen. Wenn die Wohnung mal verkauft werden muss und jeder zweite Interessent hat einen Hund, würde das die Verkaufschancen beeinträchtigen. Wertabschläge könnten die Folge sein.

Fazit: Bei Interesse an einer bestehenden Mietwohnung unbedingt den Eigentümer und die Hausverwaltung fragen und ggf. auch schriftlich bestätigen lassen, dass Hundehaltung erlaubt, bzw. nicht verboten ist.

Für eine Neubauwohnung und für Bestandswohnungen gilt, sollte jemals eine Hausverwaltung oder ein Eigentümer beantragen, dass ein allgemeines Hundehaltungsverbot beschlossen wird, immer dagegen stimmen und notfalls, wenn man unterliegt, gegen den Einspruch einlegen und ggf. klagen.

Da man immer die Einladungen mit allen Tagesordnungspunkten bekommt, genauso wie die Protokolle der Versammlungen, muss man immer darauf achten, was da alles so beschlossen wird und ob man das akzeptieren kann und will oder ob man dagegen angehen muss.

Ein mehrheitlich beschlossenes Hundehaltungsverbot hätte nur dann eine Wirkung, wenn es niemand gibt, der dagegen an geht. Man muss eben wachsam sein, wie man das vom Hundi eben auch erwartet.

alexbababu 
Fragesteller
 03.04.2017, 14:43

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Also du meinst auch, in einer Neubauwohnung kann es keinen Mehrheitsbeschluss gegen mich geben, sondern höchstens einen einstimmigen Beschluss (welchen es aber mit mir nicht geben wird)? 

Wäre es denkbar, dass eine Mehrheit stimmen kann, dass vorhandenee Hunde zwar bleiben dürfen, aber keine neuen angeschafft werden dürfen? Auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers?

bwhoch2  03.04.2017, 16:10
@alexbababu

Passieren kann alles mögliche. Da gibt es vielleicht einen Verwalter, der auf Antrag eines Eigentümers in der ersten Versammlung bereit ist, über eine generelles Hundhaltungsverbot abzustimmen. Es gibt eine einfache Mehrheit für das Verbot und das wird dann zu Protokoll genommen und gilt, wenn niemand widerspricht. Also geben kann es das auch bei einem Neubau.

Die zweite und dritte Frage kann demzufolge auch mit Ja beantwortet werden.

Ich würde Dir vorschlagen, such Dir mal die Telefonnummer vom örtlichen Verein Haus&Grund heraus. Dieser ist nicht nur für Fragen zur Vermietung da, sondern auch zum Wohneigentum ganz allgemein. Wenn Du da jetzt anfragst, auch wenn Du noch kein Mitglied bist, wird man Dich bestimmt umwerben und Dir eine gute Auskunft geben. Es schadet nicht, wenn man eine eigene Eigentumswohnung besitzt, die durch eine Hausverwaltung verwaltet wird, bei diesem Verein Mitglied zu sein. Der Mitgliedsbeitrag ist dann ziemlich niedrig, bringt aber z. B. eine kostenlose Rechtsberatung mit sich.

bwhoch2  04.04.2017, 13:52
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung

Die WEG kann mit der erforderlichen Mehrheit ein Hundehaltungsverbot inenrhalb deren Wohnanlage für alle Miteigentümer und auch deren Mieter bindend verinbaren.

Bei Hunden ja, bei Katzen geht das nicht.

... eine WEG hat die Potenz, so jedenfalls lese ich den BGH.

In der Regel kann ein Eigentümer einen Hund halten.

Man kann aber sehr wohl den Mietern die Hundehaltung untersagen.

Zuweilen gibt es auch Eigentümervereinbarungen die für alle keine Hunde zulassen.

So viel ich weiss, muss das aber ein einstimmiger Beschluss sein.