Hundehaltung in der Eigentumswohnung generell erlaubt?

14 Antworten

In einem Haus, das vornehmlich  von den  Eigentümern bewohnt wird, haben diese Eigentümer i.d.R. Regeln für die "Wohn"-Gemeinschaft, eine Hausordnung erstellt. Wenn jemand sich eine Wohnung in diesem Haus kaufen möchte, sollte er sich diesem Regeln anschliessen. Natürlich kann jeder in und mit seinem Eigentum machen, was er will. Wenn man sich in einem Haus eine Wohnung kauft, wo die Miteigentümer sich in einer Hausordnung gegen Hunde entschieden haben, ist der Ärger vorprogrammiert. Darauf solltest Du achten und Dich rechtzeitig informieren. Ansonsten steht der Hundehaltung in einer Eigentumswohnung nichts entgegen.

Das wirst Du mit der Besitzergemeinschaft absprechen müssen, da es auch eine Hausordnung gibt, die von der Mehrheit der Wohnungsbesitzer verabschiedet wurde.

Da mußt Du Dich bei den Miteigentümern erkundigen, wie man das geregelt hat. Wenn man mehrheitlich gegen Hundehaltung gestimmt hat, wirst Du auch keine Hunde halten dürfen.

Du solltest schauen, ob es in der Hausordnung diesbezüglich ein Verbot hat. Wenn nicht, dann darfst du selbstverständlich.

Wenn die 2 aber dermaßen Lärm machen, daß z.B. die Nachtruhe nicht mehr gewährleistet werden kann, kanns trotzdem Ärger geben.

Kauf dir lieber ein Haus! In einer Eigentümergemeinschaft entscheiden ALLE Eigentümer darüber. Und du musst ALLE Eigentümer fragen, ob sie damit einverstanden sind. Eine ETW ist nichts anderes als eine Mietwohnung, nur dass die Bewohner noch strenger sind und du so gut wie ALLE Kosten selber tragen musst. Die Hundehaltung ist in der Teilungserklärung hinterlegt. Denn dort ist auch die Nutzung der Wohnungen und des Gemeinschaftseigentums hinterlegt. Gerade der Punkt Hunde wird nach Mehrheitsentscheid festgelegt. Je nach Teilungserklärung geht es dann nach Anzahl der Besitzer ODER der Gesamtanteile am Eigentum. Da wir damals in einer 4er Eigentümergemeinschaft 1. die größte Wohnung hatten und 2. uns absolut super mit den Besis der zweitgrößten Wohnung verstanden haben, haben wir nur sie gefragt, uns die Erlaubnis schriftlich geben lassen und sind frühzeitig in eine Rechtschutzversicherung gegangen. Bei uns ging es nach Anteilen, also nach qm ;-) Und dann haben wir unseren Hund geholt. Beim 2. Hund wollten die anderen 2 im Haus erst meckern, aber da unsere Hausverwalterin selber 2 Hunde hatte, sagte sie nur, dass wäre eine Ortsübliche Anzahl ;-) Damit war das Thema durch :D Aber ich würde mir NIE wider eine ETW kaufen!!! Kaum Rechte, ALLE Pflichten und wenn die Hausgemeinschaft schon lange besteht, kaum eine Chance… Spar lieber noch was und kauf dir ein Haus mit Garten. Da rennen dann auch keine Mitbesitzer rum ;-)