Hostess Job Vertragsstrafe bei Ausfall?

4 Antworten

da ich sonst eine Strafe zahlen müsste

Nein - Du musst keine "Vertragsstrafe" zahlen!

Eine Vertragsstrafe kann der Arbeitgeber nur verhängen, wenn eine solche Strafe einschließlich der genauen Bedingungen und der Höhe konkret, präzise und angemessen vereinbart worden ist.

Von einer Vertragsstrafe ist in dem Text, den Du mitgeteilt hast, aber überhaupt keine Rede!

Hier ist lediglich erwähnt, dass der Arbeitgeber sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vorbehält, wenn ihm durch ein vertragswidriges Verhalten ein Schaden entstehen sollte.

Dieses Recht auf Schadenersatzanspruch hat er, anders als bei einer Vertragsstrafe, aber sowieso - unabhängig davon, ob es im Vertrag vereinbart wurde oder nicht. Nur muss er einen entstandenen Schaden auch konkret benennen/belegen und genau beziffern können. Ein Schaden ist z.B. nicht alleine deswegen schon entstanden, wenn der Arbeitgeber wegen Deines Fehlens eine Ersatzkraft einstellen muss; er könnte allenfalls in der Differenz liegen, wenn der Arbeitgeber für die Ersatzkraft mehr Entgelt zahlen müsste, als für Dich.

Die Klausur dürfte für Dich wichtiger sein, als die Ausübung dieser Tätigkeit an dem Klausurtag und das Interesse des Arbeitgebers an Deiner Arbeit. Wenn Du das dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt hast, sollte er in der Lage gewesen sein, eine Ersatzkraft zu beschaffen.

Vielen dank für die ausführliche Erklärung. Ich habe ihnen am Mittwoch alles in einer email mitgeteilt. Gestern kam erst die Rückmeldung und die messe beginnt am 18.03. Also kann man noch Ersatz beschaffen

@Schausj

Von vergangenen Mittwoch bis zum Messedatum sind es also 11 Tage.

In dieser Zwischenzeit sollte es dem Arbeitgeber möglich sein, Ersatz zu beschaffen, womit es ihm kaum möglich sein dürfte, einen Schaden behaupten und belegen zu können (wenn er wegen der Suche möglicherweise nicht ein Inserat in der Presse schalten musste).

Näheres dazu steht in dem Vertrag den du unterschrieben hast. Da den hier keiner kennt wird es schwierig dich da zu beraten.

Im Vertrag ist nichts genaues dazu bekannt. Nur dass eben bei Ausfall eine Strafe gezahlt werden muss aber in diesem Fall dachte ich würde das nicht zu treffen

@Schausj

Wieso sollte das in diesem Fall nicht zutreffen? Du hast zugesagt und führst die Arbeit nicht hin. Einzige Ausnahme wäre vermutlich Krankheit

@Schausj

Und warum dachtest du, dass das jetzt nicht zutrifft? Es ist doch ein Ausfall.

@Schausj

Ausfall heißt das du die Leistung nicht erbringst. Da du das nicht tust ist die Strafe gerechtfertigt. Warum denkst du, du seist hier in einem Sonderfall? Der Veranstalter kann nichts dafür, dass du die Klausur nachschreiben musst. Du hättest nicht zusagen dürfen wenn noch nicht 1000%ig sicher war das du Zeit hast.

@Schausj

Ach so, Nichthingehen ist für dich kein Ausfall ???

IQ < Schuhgröße?

@Schausj
Im Vertrag ist nichts genaues dazu bekannt. Nur dass eben bei Ausfall eine Strafe gezahlt werden muss

Eine solche Vertragsstrafe kann vereinbart werden.

Die Klausel ist aber nur wirksam, wenn genau formuliert wird, für welchen Fall eine Strafe zu zahlen ist und wie hoch die Strafe ausfällt, die außerdem auch noch nur angemessen sein darf - ohne diese Voraussetzungen ist die Klausel unwirksam und Du musst keine Strafe zahlen.

@augsburgchris
ist die Strafe gerechtfertigt

Woher willst Du das wissen??

Du kennst die Klausel zur Vertragsstrafe doch gar nicht und kannst darum auch nicht beurteilen, ob sie überhaupt wirksam ist!

@FGO65
IQ < Schuhgröße?

Und selbst?!?!

Die Situation ist nach den mitgeteilten und auch fehlenden Fakten überhaupt nicht zu klären - und dazu kannst Du mit Deinem ?-IQ auch nichts Geistreiches beitragen (bis auf diese völlig unangemessene Äußerung)!

@Schausj
Nur dass eben bei Ausfall eine Strafe gezahlt werden muss

Das steht eben nicht im mitgeteilten Vertragstext.

Dort ist "nur" von einem Schadenersatzanspruch die Rede, der aber ohnehin gegeben ist, unabhängig davon, ob er vertraglich vereinbart wurde oder nicht.

"Vertragsstrafe" und "Schadenersatz(anspruch)" sind zwei völlig verschiedene Dinge: Den Schadenersatzanspruch hat der Arbeitgeber, wenn er tatsächlich einen Schaden erlitten hat und diesen konkret belegen und genau beziffern kann (in den meisten Fällen kaum möglich); eine vereinbarte Vertragsstrafe kann bei vertragswidrigem Verhalten fällig werden ganz unabhängig davon, ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

@FGO65

mit meinem 1,5 abi und einer Schuhgröße von 39...... eher so Schuhgröße < iq

Hingehen oder die Strafe bezahlen, ganz einfach.

Wie kommst Du darauf, dass die Fragestellerin das müsse??

@FGO65

Ach! Wo denn??

Erstens hast Du zum Zeitpunkt Deiner Antwort nicht die geringste Ahnung gehabt, was im Vertrag vereinbart wurde.

Zweitens steht im jetzt mitgeteilten Text nicht mit einer einzigen Silbe etwas zu einer "Strafe".

Falls du etwas entdeckst: Belehre mich eines Schlechteren!

@Familiengerd

Sie hat einen Vertrag mit der Agentur geschlossen, um an bestimmten Tagen auf der Messe zu arbeiten.

Diesen Vertrag hält sie nicht ein.

Daher ist sie m. E. nach §823 BGB schadenersatzpflichtig geworden, da der Agentur durch ihren Vertragsbruch Kosten entstanden sind, um Ersatz zu besorgen.

Das ist übrigens unabhängig davon, ob es im Vertrag so steht oder nicht. Maßgeblich ist das nicht einhalten des Vertrages.

@FGO65

Du musst schon genau sein!

Hier wird nach einer Vertragsstrafe gefragt, nicht nach einem Schadenersatzanspruch, den der Arbeitgeber selbstverständlich geltend machen kann - sofern er tatsächlich einen konkreten Schaden erlitten hat und ihn auch nachweisen kann.

Der Schaden besteht aber nicht schon alleine z.B. in der Einstellung einer Ersatzkraft, dabei allenfalls dann, wenn die Ersatzkraft teurer ist (also in der Differenz).

Das ist übrigens unabhängig davon, ob es im Vertrag so steht oder nicht.

Das ist selbstverständlich.

Eine Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss dagegen aber ausdrücklich und mit genauer Formulierung und inhaltlicher Angemessenheit vereinbart worden sein.

Bitte die entsprechende Klausel WÖRTLICH hier einstellen.

Kann man hier Bilder rein schicken

@Schausj

In Fragen ja, in Kommentare nicht meines Wissens, nur über einen Link.

Im zweifel ganz altmodisch abtippen. ;-)

Genau, ohne Kenntnis der konkreten Formulierung lässt sich überhaupt nichts vernünftig antworten!