Honorartätigkeit bei ALG1-Bezug?
Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit auf zwei 50%-Stellen, wovon eine demnächst endet. Für die endende Tätigkeit werde ich Teilarbeitslosengeld für sechs Monate beantragen. Hier würden mir dann die ALG1-Bezüge für die verlorene halbe Stelle für sehcs Monate ausgezahlt.
Für die Zeit des Bezugs wurde mir eine Honorartätigkeit als Dozent angeboten. Die Besoldung der Tätigkeit erfolgt jedoch erst einige Monate nach der Tätigkeit. Hat die Tätigkeit dennoch mögliche Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?
Besten Dank im Voraus für die Antworten.
Grido
1 Antwort
Zunächst einmal darfst du in der Woche nur unter 15 Stunden arbeiten, ansonsten würdest du nicht mehr als arbeitslos gelten und dir stünde kein ALG - 1 mehr zu.
Wie das in deinem Fall wäre kann ich dir nicht sagen, normal wird Einkommen in dem Monat ( nach Berücksichtigung der min.165 € Freibetrag ) auf dein ALG - 1 angerechnet, in dem Erwerbseinkommen erzielt wurde und nicht wie im ALG - 2 ( Hartz - lV ) Bezug beim Jobcenter nach dem sogenannten Zuflussprinzip, also erst wenn einem Geld z.B. aufs Konto überwiesen wurde.
Wenn du allerdings für deine Tätigkeit eine monatliche Abrechnung bekommst, obwohl du das Geld dann erst zu einem späteren Zeitpunkt bekommst, könnte ich mir vorstellen das es dann trotzdem als Einkommen angerechnet wird.