Verlängert sich der Zeitraum für ALG I Bezug mit Unterschrift auf EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG und Teilnahme an einem Coaching?

3 Antworten

Dein ALG 1 läuft immernoch wie folgt weiter, auch mit Eingliederungsvereinbarung.

Nur das du an den Maßnahmen teilnehmen musst, Fehltage bzw unentschuldigte Fehltage führen zu einer Sperre des ALG1 .

Dadurch verlängert sich kein Anspruch, da müsstest du schon eine Umschulung oder Weiterbildung machen, da würdest du dann dein ALG - 1 weiter bekommen, von deinem Anspruch würden dann aber nur alle 2 Tage 1 Tag ALG - 1 in Abzug gebracht, dass dann bis auf einen Restanspruch von 30 Tagen, der bliebe dir erhalten, auch wenn die Weiterbildung / Umschulung noch nicht beendet wäre, dann würdest du trotzdem weiter Geld in Höhe des ALG - 1 bekommen.

So das dir nach Abschluss der Weiterbildung / Umschulung noch für einen vollen Monat ALG - 1 gezahlt würde, solltest du dann weiter ohne Beschäftigung sein.

Hab ich noch nie gehört. Bezugsdauer ist Bezugsdauer, die verlängert sich nicht durch eine Massnahme.

Im Gegenteil: Du musst an vorgegebenen Massnahmen teilnehmen, um Dein ALG weiterzukriegen.