Alg2 + Honorartätigkeit - was wird angerechnet?

2 Antworten

Du schreibst von: der Auftraggeber.

Gehe ich recht in der Annahme, dass du nur einen Auftraggeber hast?

Wenn ja, so ist das eine Scheinselbstständigkeit und das kann für dich und deinen Auftraggeber teuer werden.

lese einmal da zu hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Grundsätzlich musst du diese Tätigkeit der KV und der PV  so wie dem FA melden und deine Abgaben aus selbstständiger Tätigkeit selbst bezahlen.

Liegt dein Einkommen ( nicht der Umsatz) mtl. unter der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze von 140, xx € so sind keine Beiträge an KV u. PV zu entrichten.

Und diese 150€ ist das der Umsatz oder ist das dein Gewinn? Diese Frage muss noch geklärt werden.

SillySymphony 
Fragesteller
 08.08.2016, 23:24

Danke für die Antwort. Statt Auftraggeber hätte ich vielleicht eher Kunde sagen sollen. Bisher habe ich also nur einen Kunden, das ist richtig, für den ich, als Grafikdesignerin, ein Projekt designen soll (die Erstellung seiner Corporate Identity). Hierüber hätten wir einen Werklieferungsvertrag bzw. Honorarvertrag.

Nachdem das Werk also geliefert ist, ist das Projekt und unsere Zusammenarbeit abgeschlossen. Da eine Corporate Identity aus mehreren Teilen besteht, würde ich mindestens 2 Monate damit beschäftigt sein, auch würde das Budget meines Kunden nicht groß genug sein, das Werk auf einmal abzunehmen/zu bezahlen und er ist derzeit noch auf der Suche einer Betriebstätte für sein geplantes Unternehmen, d.h. Bestandteile des Projekts die eine Adressangabe benötigten (wie z.B. Visitenkarten und Flyer) würden dann erst später fertiggestellt werden können. Deshalb würden wir das Gesamtprojekt auf ein paar Monate aufsplitten und der Kunde das Projekt in Raten zu etwa 100-150 Euro monatlich abzahlen wollen. Dies wäre dann mein Umsatz.

Zur Scheinselbstständigkeit: Ich hoffe natürlich dass ich in Zukunft noch mehr Kunden finde, aber als Designer fängt man nunmal irgendwann mit einem Kunden an, woraus hoffentlich bald mehr werden.
Doch bin ich weder angestellt und in den Betrieb meines Kunden eingegliedert noch muss ich den Weisungen eines Dritten folgen.

Ich arbeite frei und selbstständig von zu Hause aus und an meinem eigenen Geräten, kann mir meine Arbeitsabläufe selbst einteilen etc. 

Beim Finanzamt laufe ich als selbstständige Grafikdesignerin und habe eine Steuernummer und ein Kleingewerbe angemeldet.

Und dies ist halt mein erster Kunde und mein erstes Designprojekt und hoffentlich werden es noch mehr, sodass ich in Zukunft nicht mehr auf die Unterstützung vom Arbeitsamt angewiesen sein werde.

Ich hoffe diese Hintergrundinfos erklären die tatsächliche Situation etwas besser.

100 euro sind freibetrag und werden nicht angerechnet. vom rest darfst du 20 euro anrechnungsfrei behalten.

dein einkommen muss gemeldet werden und das finanzamt weiß sicher auch bescheid. bei der rentenversicherung werden keine beiträge eingezahlt für dich. die sozialversicherung ebenfalls nicht. krankenversicherung läuft weiter beim jc. da du ja geringfügig geld bekommst, bist du weiterhin im bezug. die pflichten dich zu bewerben und unter umständen maßnahmen zu besuchen sind davon völlig unberührt, während du dein hobby ausführst.

SillySymphony 
Fragesteller
 06.08.2016, 01:10

"bei der rentenversicherung werden keine beiträge eingezahlt für dich. die sozialversicherung ebenfalls nicht."

Bedeutet dass, das werde ich dann von meinem Honorar abziehen um es zu bezahlen? Und wie hoch wären diese Beiträge für mich dann?