Hartz 4 Antrag , Nebenkosten Pauschale unangemessen?

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Auf jeden Fall wirst Du den Vertrag der ehrenamtlichen Tätigkeit vorlegen müssen, denn diese Tätigkeit mit ihren daraus möglicherweise resultierenden Pflichten könnte Deine uneingeschränkte Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung beeinträchtigen. Eventuell bekommst Du ja auch eine Mehraufwandsentschädigung vom Arbeitgeber. Das will das JC auf jeden Fall schwarz auf weiss, evtl. sogar auch hierfür mit zusätzlicher Arbeitgeberbescheinigung. Die Nebenkosten wollen sie natürlich auch so weit wie möglich vom Vermieter aufgeschlüsselt haben. Heizölrechnung wurde zudem ja bereits angesprochen. Die allgemeine Mietvereinbarung incl. Wohnungsbeschreibung sollte auch in schriftlicher Form vorliegen. Diesen Forderungen musst Du im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht nun mal nachkommen. Zudem solltest Du halt irgendwie stichhaltig dokumentieren, in wie weit die Wohnung momentan halt ausgebaut ist und somit angemessen bewohnbar. In Einzelfällen kann das JC auch mal bis zu 6 Monaten die Kosten für eine zu grosse / teure Wohnung übernehmen. Aber das ist wie gesagt eine Einzelfallentscheidung, in welcher Höhe das JC die Kosten übernehmen kann. 

ok also für das Ehrenamt bekomme ich monatlich einen 50€ Einkaufsgutschein - kein Geld. Wie soll ich das dokumentieren?  Fotos bei Antragsabgabe mit abgeben?  

@jaser24

Der Einkaufsgutschein gilt rechtlich als "geldwerte Leistung". Aber das sollte sich bei 50E/ Monat nicht negativ auf Deine Regelleistung auswirken. Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber für ehrenamtliche Tätigkeit könnte auch die Anrechnungsfreigrenze von 100 E gelten. Bei regulär entlohnter Tätigkeit nennt sich das Aufwandspauschale. Den Zustand der Wohnung solltest Du in der Tat zunächst mit Fotos belegen. Eventuell schickt das JC dann noch zusätzlich einen Mitarbeiter raus, welcher sich vor Ort ein Bild von der WHG macht. Damit solltest Du also rechnen. Und wie gesagt, so viel wie möglich schriftlich vom Vermieter über Vertragsdetails / Absprachen und Kostenaufschlüsselung.

Am Donnerstag hast Du Deine Frage geschrieben, und am Freitag hattest Du den Termin? Wäre ja etwas knapp ...

Deine ehrenamtliche Tätigkeit musst Du offenlegen. Zum einen kriegst Du wohl eine Aufwandsentschädigung - Einnahmen müssen immer angegeben werden. Außerdem darfst Du nur eine bestimmte Anzahl von Stunden nebenbei arbeiten.

Die Wohnsituation + Finanzierung ist ja wirklich schwierig.

Ich empfehle Dir: Geh zu einer Sozialberatung. Google dazu mit **sozialberatung** und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin. 

Wohnst Du in **Hamburg**, hole Dir Rat bei der sehr guten behördenunabhängigen Beratungsstelle **Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444**. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten). 

Wenn Du die Sache beim Jobcenter klärst, geh auf keinen Fall allein hin, sondern mit einem Beistand, auch Ämterlorse genannt (dazu mehr in meinem Tipp).

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter:

https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

**Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.**

Die Nebenkosten werden ja nach den zustehenden Quadratmetern berechnet und 200€ sind wirklich wahnsinnig viel. Zb 50qm Wohnfläche, pauschal 5€ pro qm...diese Beträge sind aber von LK zu LK unterschiedlich. Bei uns lag der vor vier Jahren bei 5,10€ pro qm. Da kannst du dich direkt beim Amt erkundigen, was da für dich zutrifft.

Klar kann man eine neue Vereinbarung treffen, dass könnte die SB dann allerdings als Betrug auslegen, wenn sie deinen jetzigen Mietvertrag schon kennt. Und bei einer "Pauschalmiete" stellt sich das JC auch oft ziemlich quer, denn die wollen ja eventuell zuviel gezahlte NK wieder haben.

Aber für das Thema gibts hier bestimmt Experten =)

Also, mal streng genommen, wenn deine Arbeitsleistung für den Selbstmitausbau in Lohn umgerechnet würde, kann dir das Amt sogar noch diesen Betrag von deinen 399,- in Abzug bringen.

Es ist doch kein Ehrenamt, die selbst gemietete Wohnung auszubauen. Nun erscheint ungünstiger weise auch der Nebenkostenanteil gegenüber der Nettomiete viel zu hoch. 

Viel ungünstiger als ALGII-Empfänger hätte man die Situation nicht gestalten können.

sorry da habe ich mich falsch ausgedrückt!! Das Ehrenamt ist im Altersheim der Diakonie und wurde von der SB nebenher noch erwähnt . das hat mit der Wohnsituation nichts zu tun 

2 Ölrechnungen liegen vor , vom 2.10.2014 über 2400 € und von 22.02.2015 über 2500 €  ... ja die NK sind hoch bzw der Ölverbrauch da es insgesamt 90 qm sind 

Dann sollte der Vermieter noch dokumentieren, wie gross die gesamte Wohnfläche des Hauses ist und wieviele Parteien insgesamt in dem Haus wohnen. Nach Möglichkeit sollte er auch den Ölverbrauch für das letzte Jahr dokumentieren, bzw. zusätzlich noch mal differenziert ab dem Tag Deines Einzuges.