Kürzung des Selbstbehalt?

7 Antworten

Je nach Abhängigkeit deines zuständigen OLG, wobei sich in dieser Frage eigentlich alle gleich sind, ist eine Kürzung des Selbstbehalt möglich bei Zusammenwohnen mit einem Dritten (bspw. Punkt 21.5 unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Rostock). Im Grundsatz geht man von mind. 5-10 Prozent aus, darüber und ab 20 Prozent auf jeden Fall wird das Gericht einen Beweis für die Ersparnis verlangen und das wird für die andere Seite schwieriger.

Vermutlich ja, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem leistungsfähigen Partner in einen Haushalt lebt, kann der Selbstbehalt um die Haushaltsersparnis von 10% gesenkt werden. Es kommt hier also auf das Einkommen des Partner an.

Ja dürfen sie, denn bedingt durch gemeinsames Wirtschaften hast Du erkennbare Einsparungen - speziell bei der Miete.

Danke erstmal. Auch wenn ich es nicht nachvollziehen kann. Ich bezahle mehr Miete als vorher da wir eine größere Wohnung haben  

@Harry7272

Und deine Partnerin- beteiligt die sich nicht an der Miete?

Ja, das nennt sich Synergieeffekt und ca. 10 % gilt als okay. Durch das gemeinsame Wirtschaften und die gemeinsame Wohnung (Miete, Strom, Heizung) spart man ja Geld ein und benötigt daher weniger Geld wie ein Alleinlebender. damit wird der Abzug begründet. Es bedeutet nicht, dass die Lebensgefährtin in irgendeiner Weise Unterhaltspflichtig wäre, sie spart ebenso durch den Zusammenzug.