Frage zum Thema: Haftbefehl

7 Antworten

Wenn die Reststrafe bezahlt wird, kann der Freund das Gefängnis verlassen. Er hat in der JVA die Möglichkeit, ein Telefonat zu führen - wenn er dann Deine Freundin anruft, weiß sie ja Bescheid; sie kann ihm dann auch verschiedene Sachen bringen.

Die Summe kann jederzeit bezahlt werden, auch dann noch wenn die Polizei ihn gerade festgenommen hat.

Sollte die Freundin gerade nicht dabei sein, so kann er sie verständigen. Wenn dann das Geld nicht schnellstens beigebracht werden kann, landet er in der nächstgelegenen JVA. Dort kann sie ihn dann auslösen. Allerdings nicht zu jeder Zeit, sondern nur zu den üblichen Bürozeiten, also in der Regel Mo.- Fr. zwischen 8 und 16 Uhr. Die Tagessätze die er bis dahin abgesessen hat braucht sie nicht mehr zu bezahlen, ebenso wie eventuell weitere Verwaltung- bzw. Gerichtskosten.

Schon die Polizei gibt ihm die Möglichkeit, dass Geld innerhalb einer angemessenen Zeit (so 1-3 Stunden) zu besorgen. Es ist schließlich keinem gedient, wenn er im Knast nur Kosten verursacht.

Bevor ein Haftbefehl raus geht, bekommt der Betroffene doch ein Schreiben, wo er sich und wann zum Haftantritt melden muß. In diesem Schreiben steht doch alles drin.

Aam besten ist es immer sich rechtzeitig zu melden und den Haftbefehl zu umgehen. Man hat dann so ein Stück glaubwürdig keit mehr, bei der nächsten Verurteilung.

Kommt es dann zu der nächsten Verurteilung, dann wird er möglicherweise sofort im Gerichtssaal verhaftet und geht in Haft.

Als Freundin würde ich mich nicht um so einen Typen kümmern. Der schafft weitere Probleme selbst.

Außerdem kann er auch anrufen, von der JVA.

Da er nicht gezahlt hat, rückt er ein.