Hochwasser im Keller durch starken Regen?

2 Antworten

Normalerweise ist in dem Abfluss ein Ball, so eine Art Rückschlagventil. Dann kann das nicht zurückkommen.

Anscheinend wurde das nie gewartet, so dass es nicht funktioniert.

Ich würde einen Fachmann mit der Prüfung beauftragen, das dokumentieren lassen und wenn es an dem ist, SÄMTLICHE Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Dieser hat hier wohl eine wenig seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt.

Die Versicherung muss nicht gegen Überschwemmung durch Regen greifen, sondern gegen Rückstau. Prüfe das nochmals in Deiner Police.

Leider werdet ihr auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn ihr keine Elementarversicherung habt.....

Für die Trocknung des Mauerwerks und Sanierung ist selbstverständlich der Vermieter zuständig. Ob er allerdings verpflichtet ist eine Rückstauklappe einbauen zu lassen, das weiß ich nicht. Aber schlau wäre es !!!