Hitlergruß an der Schule

5 Antworten

Das ist zunächst mal eine strafbare Handlung nach §86a StGB. Da ihr mit 15 Jahren strafmündig seit, kann grundsätzlich eine Jugendstrafe auf euch zukommen. Zudem ist es eine Riesensauerei das Foto unbrauchbar zu machen. In meiner Jugend hätten wir gewusst wie man mit solchen Hohlköpfen umgeht.

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes [...] durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) sowie § 130 (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt.

Quelle: wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Hitlergru%C3%9F#Hitlergru.C3.9Fnach1945)

Da ihr mit 15 Jahren bereits strafmündig seid, könnte eine entsprechende Strafe nach dem Jugendgerichtsgesetz auf euch zukommen.

Das kann nur ein Wahrsager vorher sagen.

Zu einer Strafe bedarf es des Verfahrens, das der jeweilige potentielle Bestrafer dafür aufgestellt hat.

DIe haben keine Strafe bekommen nur paar blätter schreiben warum der Gruß verboten ist.

Vielleicht kommt die Polizei und wäscht euch mal den Kopf!